Berliner Brandstifter:Sieben Jahre Haft wegen 102 angezündeter Autos

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Monatelang hat er Angst und Schrecken verbreitet, nun steht das Urteil gegen den Berliner Brandstifter fest: Das Landgericht verurteilt den 28-Jährigen zu sieben Jahren Gefängnis - dank seines Geständnisses.

Der Berliner Autobrandstifter muss sieben Jahre in Haft. Das Landgericht Berlin sprach den 28-Jährigen am Dienstag schuldig, im vergangenen Sommer 102 vorwiegend hochwertige Fahrzeuge in der Hauptstadt angezündet und einen Millionenschaden verursacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert.

Zum Teil wurden auch Menschen gefährdet, weil die Flammen benachbarte Wohnhäuser bedrohten oder auf sie übergriffen. Der Schaden wurde vom Gericht auf "mindestens" eine Million Euro geschätzt.

"Die Taten kamen dem Angeklagten zum Frustabbau gerade recht", hieß es im Urteil. Als weiteres Motiv sah das Gericht Geltungssucht. Die Taten seien von "hoher Sozialschädlichkeit" gewesen und hätten Teile der Bevölkerung stark verunsichert.

Das Geständnis sowie die Aufklärungshilfe des bisher unbestraften Mannes wurden "extrem" strafmildernd gewertet. Ohne sein Geständnis hätte ihm "keine einzige Tat" nachgewiesen werden können, sagte die Richterin.

Zum Prozessauftakt vor vier Wochen hatte der zur Tatzeit arbeitslose Angeklagte eingeräumt, die Brandanschläge aus Frust über seine Lebenssituation sowie aus Sozialneid begangen zu haben. Zudem bat er Betroffene sowie die Öffentlichkeit "um Vergebung", in der Stadt "Angst und Schrecken" verbreitet zu haben.

Zu seinem Motiv hatte der Angeklagte im Prozess gesagt: "Reiche Leute, die mehr Geld haben, sollten sich auch mal ärgern." Dass dabei auch Menschenleben gefährdet wurden, tat dem Brandstifter aber offenbar leid. In einem Fall hatten die Flammen eines brennenden Autos gedroht auf Wohnhäuser überzugreifen. In einem weiteren Fall musste eine Seniorenresidenz in Charlottenburg geräumt werden.

In einer Erklärung des Verteidigers hieß es, dass der Angeklagte deshalb noch immer ein "schlechtes Gewissen" habe. Laut eigenen Angaben konnte der zur Tatzeit arbeitslose Mann mit dem "fürchterlichen Treiben erst aufhören, als er wieder in Lohn und Brot war".

Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Das Strafgesetzbuch sieht für Brandstiftung einen Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren Haft vor. Sein Verteidiger hatte lediglich auf "eine gerechte Strafe" plädiert.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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