Ein Autofahrer ist viel zu schnell unterwegs - am Ende sind zwei Menschen tot und ein weiterer schwer verletzt. In Ulm ist ein Raser wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zudem darf er für mindestens vier Jahre und vier Monate keinen Führerschein mehr bekommen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Fahrer im Oktober 2017 aus "Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern" und "maßloser Selbstüberschätzung" mit Tempo 200 auf regennasser Straße unterwegs gewesen ist. An einer Kuppe hob sein Auto von der Fahrbahn ab und krachte auf etwa dreieinhalb Metern Höhe gegen mehrere Bäume. Dabei starben die 24-jährige und der 15-jährige Beifahrer, ein 16-jähriger Mitfahrer wurde schwer verletzt.
Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Sie argumentierte, dass ihr Mandat bis heute unter dem Geschehen leide und psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen musste. Zudem habe er ein Geständnis abgelegt. Im Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Eltern der Opfer.