Mord-Prozess in Göttingen:Lebenslange Haft für Mörder von Bodenfelde

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Urteil im Prozess um den Doppelmord von Bodenfelde: Den grausamen Mord an zwei Teenagern in Niedersachsen ahndet das Landgericht Göttingen mit der gesamten Härte des Gesetzes. Der 26 Jahre alte Angeklagte wird zu lebenslanger Haft und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt - und muss anschließend in Sicherungsverwahrung.

Mehr als ein halbes Jahr nach dem Mord an zwei Jugendlichen im niedersächsischen Bodenfelde hat das Landgericht Göttingen den 26-jährigen Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Jan O. (r.) mit seinem Verteidiger Markus Fischer: Der Mörder von Bodenfelde wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Foto: dapd)

Der Vorsitzende Richter Ralf Günther sprach von "einer unvorstellbaren Dimension des Unrechts". O. habe nicht nur die beiden Jugendlichen grausam getötet, sondern auch Eltern die Kinder und Freunden die Freunde genommen.

Der Angeklagte habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, zur Verdeckung von vorangegangenen Straftaten und heimtückisch gemordet, hieß es außerdem in der Urteilsbegründung.

Mit dem Strafmaß ging das Landgericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur eine 15-jährige Haftstrafe verlangt hatte. Die Anklage hatte dies mit der "schweren Persönlichkeitsstörung" des Angeklagten begründet, die von einem psychiatrischen Sachverständigen festgestellt worden war. Die Verteidigung hatte auf eine niedrigere Haftstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie ohne Sicherungsverwahrung plädiert.

Zum Teil vermindert schuldfähig

Die im Gerichtssaal anwesende Mutter der ermordeten Nina nahm das Urteil ruhig und sichtlich zufrieden zur Kenntnis. Die Angehörigen der Opfer hatten zum Abschluss der Hauptverhandlung ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, der Angeklagte möge nie wieder in die Freiheit entlassen werden.

Der psychisch kranke Jan O. hatte zugegeben, im November 2010 in Bodenfelde die 14-jährige Nina und den ein Jahr jüngeren Tobias umgebracht zu haben. In seinem Geständnis hatte er kannibalistische und vampiristische Handlungen an den Opfern zugegeben. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.

Bei der Ermordung von Nina sei der Angeklagte tatsächlich vermindert schuldfähig gewesen, sagte Richter Günther weiter. Deswegen erhalte er für diesen Mord "nur" 13 Jahre und zehn Monate Haft. Beim Verbrechen an Tobias sei er dagegen voll schuldfähig gewesen. Als er erkannt habe, dass Tobias - anders als er zunächst dachte - ein Junge ist, habe er "bilanzierend" den Schluss gezogen, er könne das Kind nicht laufen lassen, sondern habe es dann ermordet. Dafür erhalte er lebenslange Haft.

Die Leichen der beiden Jugendlichen waren am Tag nach dem zweiten Verbrechen in einem Waldstück am Ortsrand von Bodenfelde entdeckt worden. Die Polizei hatte Jan O. kurz darauf festgenommen.

© dpa/AFP/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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