Der Tod einer im Dezember vergewaltigten Studentin in Neu-Delhi und die anschließende Proteste für Frauenrechte zeigen erste konkrete Konsequenzen: Am Dienstag hat das indische Unterhaus härtere Strafen für Vergewaltiger beschlossen.
Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht für Gruppenvergewaltigungen künftig eine Mindeststrafe von 20 Jahren Gefängnis, unter Umständen aber auch lebenslange Haft vor. Fällt ein Vergewaltigungsopfer ins Koma oder stirbt, droht Tätern die Todesstrafe. Stalking, sexuelle Belästigung und Voyeurismus sollen ebenfalls hart bestraft werden. Bislang wird Vergewaltigung in Indien mit sieben bis zehn Jahren Haft bestraft. Das Oberhaus muss dem Gesetz noch zustimmen.
Der Verabschiedung ging eine siebenstündige Debatte aus, die von teilweise absurden Argumenten geprägt war, wie die Times of India berichtet. So versuchte sich ein Abgeordneter darin, die Unterwürfigkeit der Frau aus der indischen Mythologie und der buddhistischen Religionsgeschichte herzuleiten. Ein anderer Parlamentarier argumentiere in Bezug auf Stalking-Delikte, es sei doch allgemein bekannt, dass man seinem Objekt der Begierde mehrfach nachstellen müsse, bis die Frau dem Werben nachgebe.
Seit der tödlichen Gruppenvergewaltigung ist in Indien nicht nur eine große gesellschaftliche Diskussion über Vergewaltigungen von Frauen entstanden - Kritiker werfen Polizei und Justiz vor, viele Delikte gar nicht erst aufzunehmen oder rasch einzustellen. Seither reißen auch Berichte über andere Vergewaltigungsfälle in Indien nicht mehr ab. In der Nacht zum Samstag vergewaltigten mehrere Dorfbewohner eine Schweizer Touristin im zentralen Bundesstaat Madhya Pradesh vor den Augen ihres gefesselten Ehemanns.
Das Auswärtige Amt in Berlin ergänzte am Montag seine Reisehinweise für Indien. Der Hinweis, Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich in Indien "stets von Vorsicht leiten lassen", wurde durch den Einschub "insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt vermehrt berichteter sexueller Übergriffe" erweitert.