Lenggries:Keine Wohnungen in der Prinz-Heinrich-Kaserne

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Die Bundeswehr hat die Lenggrieser Kaserne vor zwölf Jahren aufgegeben. Die Gemeinde möchte einen Teil davon für Gewerbe nutzen. (Foto: Manfred Neubauer)

Verwaltungsgerichtshof schmettert Klage des Investors ab - der kündigt Revision an

Von Benjamin Engel, Lenggries

Die Luitpolder Höfe GmbH darf vorerst keinen Wohnraum in der früheren Prinz-Heinrich-Kaserne schaffen. Der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs München hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Kommune für ein Gewerbegebiet in einem Teil des Areals abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Gemeinde sachgerecht abgewogen habe. Zudem könne das frühere Lenggrieser Kasernen-Areal nicht als bebauter Ortsteil eingestuft werden. Damit dürfte eine künftige Wohnnutzung zunächst nicht mehr möglich sein. Allerdings hat das Gericht eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Vertreter der Luitpolder Höfe GmbH kündigten an, diesen Schritt gehen zu wollen.

Schon vor zwölf Jahren hat die Bundeswehr die Kaserne endgültig aufgegeben. Einige Jahre stand diese leer. 2009 kaufte jedoch die Luitpolder Höfe GmbH das Areal. Deren Gesellschafter Peter Wasner hatte die Planung der Gemeinde für ein Gewerbegebiet kritisiert. Aus seiner Sicht sind das frühere Offiziersheim, die beiden Unteroffiziersunterkünfte und das sogenannte Landhaus als Wohngebäude genutzt worden. Entsprechend wollte die Luitpolder Höfe GmbH diesen Teil des Kasernengeländes für Wohnzwecke nutzen. In einer der beiden Unteroffiziersunterkünfte leben derzeit um die 25 Asylbewerber.

Das Gericht verwies auf den Ortstermin Mitte September am Kasernenareal. Nach dessen Einschätzung gebe es dort zwar massive Gebäude, doch fehle dem Gebiet die Ortsteilqualität - und damit die Grundlage für eine Wohnbebauung. Nach dem Auszug der Bundeswehr seien die Gebäude "ohne Nutzung" gewesen. Der Bestandsschutz sei erloschen. Daran ändere nichts, dass Asylbewerber eingezogen seien. Dafür habe die Luitpolder Höfe GmbH nie eine Genehmigung beantragt. Und die hätte zum damaligen Zeitpunkt, als 2014 der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet beschlossen wurde, nach geltendem Recht nicht erteilt werden können. Und das sei entscheidend, obgleich das Baurecht inzwischen vereinfacht worden sei, um leichter Flüchtlinge unterzubringen.

Auch die zwei kleinen, südlich angrenzenden Wohnhäuser machten aus der Kaserne kein Wohngebiet, ebenso wenig wie das so genannte Landhaus. Das ist zwar 1934 als Wohnhaus errichtet worden. Doch sei das Gebäude bald in den Kasernenbetrieb integriert worden, später bis 2004 als Bürogebäude für das Finanzbauamt Rosenheim genutzt worden, wie ein früherer Mitarbeiter aussagte.

Ebenso hatte die Luitpolder Höfe GmbH beanstandet, dass die Kommune im Bebauungsplan soziale und kirchliche Nutzungen ausgeschlossen hat. Die Argumentation: Es gebe erheblichen Bedarf, Asylbewerber unterzubringen. Das Gericht urteilte, dass die Kommune genauso habe entscheiden können. Sie habe alle Belange ausreichend abgewogen. Aus kommunaler Sicht sollten solche Einrichtungen für alle Anwohner leicht erreichbar sein, im Ortszentrum und nicht in der Peripherie auf dem Kasernengelände eingerichtet werden. Der Ausschluss vor einem Jahr sei gerechtfertigt gewesen.

Allerdings stellte das Gericht infrage, ob die Gemeinde angesichts der hohen Asylbewerberzahlen nochmals so entscheiden könnte. Es regte an, dass die Gemeinde und die Areal-Eigentümer über eine zeitweilige Nutzung als Asylbewerberunterkunft nochmals sprechen sollten.

Luitpolder-Höfe-Gesellschafter Peter Wasner nahm das Urteil gefasst und doch überrascht entgegen. Er sagte, dass er die Entscheidung erwartet habe. Doch wie das Gericht alle seine Argumente abschmetterte, habe ihn doch "geplättet". Er kündigte an, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Der Lenggrieser Bürgermeister Werner Weindl (CSU) sah sich dagegen bestätigt. Es sei nichts Neues, dass das Kasernen-Areal Außenbereich sei. Jetzt liege es allein an Wasner, wie es weitergehen solle. Der Bebauungsplan stehe jedenfalls.

© SZ vom 26.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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