Ickinger Großbauprojekt:Supermarkt braucht Rigolen

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Ickings Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI) ist an der Richtigstellung von Behauptungen gelegen, die Gerhard Haisch in Leserbriefen aufgestellt hat. Der Ickinger hatte die Kommune hinsichtlich unzureichender Baubeschreibung und Kontrolle kritisiert. Zudem bemängelte er, dass dem Investor Zugeständnisse in Bezug auf die notwendige Versickerung des Dach- und Oberflächenwassers gemacht worden seien, nämlich weder Rigolen noch Zisternen einbauen zu müssen, sondern nur einen Sickerschacht. Rigolen sind unterirdische Pufferspeicher, in die man über Rohre Regenwasser einleitet.

Menrad erklärt, Haischs Behauptungen seien unkorrekt. "Ich begrüße es sehr, dass wir in einer Demokratie leben, in der jeder die Möglichkeit hat, zum Beispiel via Leserbrief zu seiner Meinung zu stehen, ohne Repressalien fürchten zu müssen", schreibt Menrad. "Als Leserbriefschreiber sollte man aber bei der Wahrheit bleiben." Der Urheber "kommentiert gerne Gemeinderatssitzungen, ohne dabei gewesen zu sein". Er habe in Sachen Supermarkt auch nicht im Rathaus nachgefragt. Dennoch behauptete er, beim Supermarkt müssten weder Rigolen noch eine Zisterne gebaut werden. "Das ist schlichtweg falsch", betont die Rathauschefin. "Selbstverständlich sind auch hier Rigolen einzubauen." Diese seien aber nur sinnvoll, wenn der Untergrund den gedrosselten Abfluss des Regenwassers ermöglicht. "Deshalb wurde zum Schutz der umliegenden Bebauung ein weiterer Test in Form eines zweiten Sickerversuchs gefordert", erklärt Menrad. Haisch hat auf diese Richtigstellung der Bürgermeisterin bereits reagiert und bedauert seine geäußerte Vermutung. Sie sei nahe gelegen, weil das Gelände hergerichtet und planiert war und der Sickerversuch nur an einer Stelle und nicht über die ganze Fläche gemacht worden war.

Zudem hatte Haisch behauptet, beim Landratsamt sei ein Vertrag zwischen der Gemeinde und einem Investor geschlossen worden. Dazu erklärt die Bürgermeisterin: "Richtig ist, dass dem Landratsamt der Bauantrag vorgelegt worden ist, zu dem der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat und dass die Baukontrolle beim Landratsamt liegt."

© SZ vom 24.11.2017 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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