Geretsried:Unzulässige Schießübung

Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz: Ein Unbekannter hat am Samstag mit einem Luftgewehr auf das Fenster eines 67-jährigen Geretsrieders geschossen. Der Mann bemerkte den Schaden an der Isolierungsverglasung seines Schlafzimmers und verständigte die Polizei. Die fand heraus, dass das Glas von einem Diabolo-Projektil beschädigt worden war. Wie es im Bericht heißt, müsse ein "Wildschütz" mit einem Luftgewehr seine Schießübung vollzogen haben. Beschädigt wurde die Verglasung offenbar durch einen Irrläufer. Die Luftgewehrmunition hatte zwar keinen größeren Schäden angerichtet, es hätte jedoch Schlimmeres passieren können, warnt die Polizei. Wer ein Luftgewehr besitzt, darf damit nur auf seinem befriedeten Grundstück schießen; wer es außerhalb abfeuert, verstößt gegen das Waffengesetz.

© SZ vom 17.05.2016 / thek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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