Gebäudetypen:Ohne Erker und Thujen

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In Dietramszell wird debattiert, wie Häuser und Gärten gestaltet sein sollen

Von Petra Schneider, Dietramszell

Wie in Dietramszell gebaut werden darf, regelt seit dem Jahr 1991 eine strenge Ortsgestaltungssatzung. Darin sind unter anderem "einfache, rechteckige Grundrissformen", Satteldächer mit einer Neigung von 23 bis 26 Prozent, Holztüren und Fenster vorgeschrieben. Nicht erlaubt sind Blaufichten- und Thujenhecken, Maschendrahtzäune entlang öffentlicher Straßen, unruhige Putzstrukturen oder waagrechte Holzverschalungen.

Die Folge dieser strengen Regelungen: Der Bauausschuss müsse sich ständig mit Ausnahmen befassen, sagte Hubert Prömmer (Grüne). Leute in Neubaugebieten bauten Wintergärten und Erker, "die lassen sich rechteckige Formen nicht mehr vorschreiben". Um die Flut von Ausnahmen einzudämmen, gibt es seit Jahren Bemühungen, die Ortsgestaltungssatzung neu zu fassen. Dabei soll nun die Uttinger Stadtplanerin Vera Winzinger fachliche Unterstützung leisten, die kürzlich allgemeine Empfehlungen aussprach: Vorrangig sei es, Geltungsbereiche differenziert festzulegen. "Sie können nicht eine einheitliche Satzung über ein Gemeindegebiet legen, das nicht homogen ist", sagte Winzinger.

Häuser mit rechteckigem Grundriss, Satteldach und Fensterläden sind in Dietramszell vorgeschrieben. (Foto: Hartmut Pöstges)

Eine eigene Satzung für jeden der 60 Ortsteile hält die Stadtplanerin aber auch nicht für nötig; in den prägenden Altorten gebe es bestimmte Gebäudetypen, die immer gleich seien. Sie mahnte außerdem an, eindeutige Formulierungen zu verwenden; "rechteckige Grundformen" zu fordern, sei zu ungenau. "Da sollte man schon ein Verhältnis, etwa zwei zu eins, angeben." Auch Fotos oder Skizzen könnten hilfreich sein. Es handle sich schließlich um eine Satzung, und da müssten Vorgaben ebenso klar wie in einem Bebauungsplan definiert werden. Ortsgestaltungssatzungen werden in Bereichen angewendet, in denen keine Bebauungspläne vorliegen. Sie gelten nicht in Außenbereichen. "Die meisten Weiler und Ortschaften bei uns sind aber Außenbereich", sagte Michael Häsch (CSU).

Trotz der besonders strengen Regeln werden aber immer wieder Ausnahmen genehmigt. (Foto: Hartmut Pöstges)

Hier könne die Satzung als "Leitlinie" dienen, schlug Winzinger vor. Rechtlich verbindlich sei sie dort tatsächlich nicht. Bis eine neue Ortsgestaltungssatzung steht, werde es etwa ein Jahr dauern, schätzt die Planerin. Sie regte an, im Haushalt ein Budget für die Überarbeitung einzustellen, "und dann schauen wir, wie weit wir kommen." In der Gemeinde ist Winzinger bereits bekannt: In den Jahren 2008 bis 2014 hatte sie Arbeitsgruppen begleitet, die sich um eine Neufassung der Satzung in einzelnen Ortsteilen kümmern wollten. Erste Kriterienkataloge für Bairawies, Lochen, Linden, Humbach und Ascholding waren damals erarbeitet worden, dann stockte das Projekt - wegen "der Vielzahl anderer Aufgaben", sagte die Bürgermeisterin. Auf die vorliegenden Konzepte könne man aber zurückgreifen. Der Gemeinderat will in seiner nächsten Sitzung nicht-öffentlich entscheiden, ob Winzinger beauftragt wird. Dann solle sich der Bauausschuss zusammensetzen, sagte Gröbmaier. Im März vorigen Jahres hatte dieser einem Vorschlag Prömmers zugestimmt, sich bei der Überarbeitung fachliche Unterstützung zu holen. Gleiches hatte auch Kreisbaumeister Andreas Hainz empfohlen, den der Gemeinderat vor einem halben Jahr eingeladen hatte. Hainz hatte die bestehende Ortsgestaltungssatzung als "gar nicht so schlecht" bezeichnet. Sie lege möglichen Entwicklungen aber ein zu enges Korsett an.

© SZ vom 03.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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