Emissionen:Ruhe, bitte

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Icking setzt Grenzwert für Lärm der Geothermie-Anlage fest

Von Claudia Koestler, Icking

Leiser als in einem Dorf, und leiser als in einem reinen Wohngebiet soll es in der Umgebung der neuen Geothermieanlage auf Ickinger Flur werden. So sieht es zumindest der Vorsorgewert in Sachen Lärmgrenzwert vor, den die Kommune festsetzen will.

Die Geothermieanlage, welche die Firma Erdwärme Bayern nahe der Autobahn A 95 realisieren will, ist das größte Projekt für geothermische Stromerzeugung Deutschlands. Doch geografisch gesehen steht es nicht allein: Im Umkreis von einigen hundert Metern gibt es Wohnbebauung, etwa in den Ortsteilen Dorfen und Attenhausen. Zudem führt die Autobahn in unmittelbarer Nähe vorbei. Welcher Lärmemission die Anwohner deshalb ausgesetzt sein werden und wie diese auf ein erträgliches Maß zu reduzieren ist, ist derzeit eine der Schlüsselfragen der Planung. Icking setzt auf einen Vorsorgewert: Die Geräusche sollen für die Nachbarn auch nachts zwischen 35 und 38 Dezibel nicht übersteigen. Das entspricht in etwa dem Pegel leiser Musik. Damit liegt der Wert unter den Vorgaben, die für ein Dorfgebiet respektive ein reines Wohngebiet gelten, wo derzeit nachts 45 respektive 40 Dezibel nicht überschritten werden dürfen.

Die Frage der Lärmgrenzen diskutierten die Ickinger Gemeinderäte am Montag aus dem Grund, weil das Sachgebiet 35 für Immissionsschutz des Landratsamtes seine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgegeben hatte. Der Lärm der Geothermieanlage wird zum überwiegenden Teil von den zwölf Meter hohen Lüfteranlagen verursacht. Diese sind nötig, um die Flüssigkeit zu kühlen, welche die Strom erzeugenden Turbinen antreibt. Um die Auswirkungen so minimal wie möglich zu halten, hat die Gemeinde bereits einen Standort zwischen Feld und Wald festgelegt. Darüber hinaus soll aber auch eine sogenannte Emissionskontingentierung festgeschrieben werden, also die Begrenzung der Lärmbelastung, wie Fachgutachter Christian Eulitz erklärte.

Das Landratsamt wiederum hatte die Frage baurechtlich betrachtet, die Umgebung nach Dorfgebiet und Wohngebiet unterschieden und schlug für drei Anwesen die Bewertung als Wohngebiet vor. Doch "die Einstufung der Schutzbedürftigkeit ist eine baurechtliche Fragestellung, die letztlich durch ein Gericht entschieden werden muss", sagte Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI). Und in der Zwischenzeit sei mit den gemeindlichen Vorsorgewerten bereits dem Schutzniveau eines allgemeinen Wohngebiets "mehr als Rechnung getragen", wie Eulitz sagte.

Wie die Lärmbegrenzung allerdings in der Praxis durchsetzbar sein könnte, blieb fraglich. Denn ein "Monitoring", also eine permanente Überwachung, sei laut Eulitz bislang nur an Flughäfen üblich. Georg Linsinger (UBI) merkte zudem an, dass Anwohner bereits heute stark unter dem Dauerrauschen der Autobahn leiden, insbesondere bei Westwind. Eine Messung des bestehenden Autobahnlärms habe kürzlich zwischen Attenhausen und Dorfen einen Wert von etwa 44 Dezibel ergeben, bestätigte Eulitz. Das entspricht dem Äquivalent von üblichen Wohnungsgeräuschen.

© SZ vom 25.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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