Bei Schnee und Glätte:Räumpflicht für Haus- und Grundbesitzer

Weil es in der kommenden Woche wieder schneien soll, erinnert die Stadt Bad Tölz alle Haus- und Grundbesitzer an ihre Räumpflicht. Wichtig sei, heißt es in einer Bekanntmachung, dass Gehsteige und Radwege an den jeweiligen Anwesen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr von Schnee zu befreien sind. Bei Glätte sollten die Wege außerdem gestreut werden. Dafür eignen sich Sand, Splitter oder Granulat. Leider gebe es nach Angaben der Stadt immer wieder Haus- und Grundbesitzer, die ihre Räum- und Streupflicht vernachlässigen oder ihr überhaupt nicht nachkommen. Abgesehen von einer möglichen Unfallgefahr könnten solche Verstößen auch mit einer Geldstrafe geahndet werden.

© SZ vom 23.11.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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