Bad Tölz:Treppensturz mit Türsteherin

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Disco-Gast wegen Angriffs auf Security-Mitarbeiterin verurteilt

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Meistens bleiben die Gäste im Nachtleben friedlich. Im Januar war dies vor der Tölzer Disco Pistoleros allerdings anders: Eine heute 34-jährige Türsteherin mischte sich in den Streit eines 21-jährigen Finanzberaters aus Gmund mit seiner Freundin ein. Dabei kam es zu einem Gerangel, der junge Mann und die bei einem Securitydienst beschäftigte Frau purzelten zusammen die Treppe hinunter. Dann soll der 21-jährige ein Absperrgitter auf die Frau geworfen haben. Am Wolfratshauser Amtsgericht wurde er deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Zudem kündigte der Angeklagte an, Schadensersatz in Höhe von 2000 Euro bis Ende Juni 2017 zahlen zu wollen.

Der junge Mann hatte mit zwei Freunden in der Tölzer Disco gefeiert. Als er zur vereinbarten Uhrzeit nicht nach Hause kam, fuhr seine Freundin in die Kreisstadt, um ihn abzuholen. Die 20-jährige Hotelfachfrau war verärgert und diskutierte mit ihm Freund. Weil der Gmunder angriffslustig war, griff die Security-Mitarbeiterin ein und verwies ihn des Platzes. "Lass die Dame in Ruhe", soll sie gesagt haben. So schilderte es jedenfalls der Angeklagte. Er selbst erklärte, dass er seiner Freundin gegenüber weder aggressiv noch laut gewesen sei. Deshalb habe er der Security-Mitarbeiterin nur entgegnet, dass sie der Streit nichts angehe. Daraufhin habe sie ihn schließlich zur Treppe gedrängt, wo er ausgerutscht sei und sich an der Frau festgehalten habe - worauf beide über sechs Stufen hinunterfielen. Nachdem er sich wieder aufgerappelt hatte, habe er an dem Absperrgitter vorbeigehen wollen, als es auf die Füße der Frau fiel, erzählte er.

Wesentlich aggressiver schilderte allerdings die Türsteherin das Verhalten des Angeklagten: Der Mann habe seine Freundin mit der Hand geschubst, sodass die kurz das Gleichgewicht verloren habe, sagt die Security-Angestellte. Deshalb habe sie beide getrennt. "Ich wollte nicht, dass sie die Treppe runterfällt." Sie habe dann den Mann dort hingeführt und ihm die Hand auf den Rücken gelegt. Da habe er sie an der Schulter gepackt, wodurch beide stürzten. Schließlich habe er das Gitter auf sie geworfen, als sie noch am Boden lag. Beim Sturz riss sich die 34-Jährige das linke obere Sprunggelenk an. Sie hatte Prellungen und blaue Flecken am ganzen Körper. "Joggen geht immer noch nicht." Unterdessen hielt einer ihrer Kollegen einen der zwei Freunde des Angeklagten vom Eingreifen ab und rangelte mit ihm am Boden. Währenddessen habe er aber gesehen, dass der Angeklagte das Absperrgitter auf die Türsteherin geworfen habe, sagte er.

Richter Helmut Berger urteilte dass sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Verpflichtungserklärung, Schmerzensgeld zu zahlen, habe sich positiv auf die Strafhöhe ausgewirkt. Zum Schluss entschuldigte sich der Angeklagte ausdrücklich bei der Türsteherin. "Was da passiert ist, so bin ich eigentlich nicht. Ich war mit der Situation überfordert."

© SZ vom 02.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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