Weil in seiner Diskothek in Bad Tölz am Sonntagmorgen laute Musik gespielt wurde, erhält der Betreiber des Lokals eine Anzeige. Denn Sonntag war Allerheiligen - ein stiller Feiertag. Dann sind von 2 Uhr an öffentliche Tanzveranstaltungen ohne ernsten Charakter verboten, worauf die Polizei in ihrem Bericht hinweist. Dieses Verbot habe der Diskothekenbetreiber im Stadtgebiet nicht so genau genommen, weshalb sich gegen 4 Uhr morgens ein Anwohner über laute Musik beschwert habe. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war die nicht ganz ernste Tanzveranstaltung noch in vollem Gange.
Bad Tölz:Laute Musik in der Nacht auf Allerheiligen: Anzeige
Anwohner beschwert sich über laute Musik in Diskothek um 4 Uhr morgens
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