Bad Tölz:Ärger um Wettbüro

Lesezeit: 1 min

Tölzer Stadträte fordern Landratsamt zum Handeln auf

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Wenn ein Stadtrat einem Geschäftsmann einen Strich durch die Rechnung macht, heißt das noch lange nicht, dass dieser sich daran hält und aufgibt. So verhält es sich im Fall des Wettbüro-Betreibers in der Nockhergasse in Bad Tölz. Seit zwei Jahren können dort Sportfreunde ihr Geld auf das Ergebnis von Fußballspielen und anderen Sportarten setzten, obwohl die Stadträte eine solche Nutzung seinerzeit ausdrücklich untersagt hatten. Für den Vollzug des Beschlusses ist das Landratsamt zuständig. "Passiert ist aber nichts", sagte Stadtbaumeister Hannes Strunz am Donnerstag im städtischen Bauausschuss.

Das Wettbüro wurde 2013 nicht zuletzt deshalb abgelehnt, weil der Betreiber die nötigen Stellplätze nicht nachweisen konnte. 23 Parkflächen sind satzungsgemäß für die 84 Quadratmeter große Vergnügungsstätte nötig, in der sich zuvor ein 138 Quadratmeter große Bekleidungsladen befunden hatte. Der Betreiber reichte nun einen neuen Bauantrag ein, wies darin jedoch nur 21 Parkplätze nach, die er im Hof und auf einem benachbarten Flachdach etwas anders anordnete als vor zwei Jahren. Strunz schüttelte den Kopf: "Das ist der selbe Missstand, da hat sich überhaupt nichts geändert." Die einzelnen Stellflächen seien nach wie vor enger als vorgeschrieben, außerdem sei die Zufahrt weiterhin nicht geregelt, da nur ein Fußweg, jedoch kein Fahrweg von der Hindenburgstraße auf den Hof führe. Lediglich Peter von der Wippel (FWG) zeigte ein gewisses Verständnis für den Betreiber. An der Nockhergasse sei es schwer, die nötigen Stellflächen zu bekommen, sagte er. "Da muss man hinterfragen, ob die städtische Satzung bei Bestandsgebäuden nicht eine Verhinderungssatzung ist." Camilla Plöckl (SPD) erregte sich über das Landratsamt. Nach zwei Jahren Zeit verstehe sie nicht, "warum man gegen die illegale Nutzung nicht endgültig einschreitet", sagte sie. Bauamtsleiter Christian Fürstberger begründete dies damit, dass die Gegenseite meist einen Anwalt beauftrage. Das Landratsamt befinde sich dadurch in einem "relativ komplizierten Prüfungsprozess". Dennoch forderte der Bauausschuss in seinem Beschluss die Behörde auf, das Wettbüro "nach zwei Jahren Untätigkeit" endlich zu verbieten.

© SZ vom 24.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: