Aus dem Wolfratshauser Amtsgericht:Überschlag mit schweren Folgen

Lesezeit: 2 min

Gericht verurteilt 52-Jährigen zu Geldstrafe und Führerscheinentzug

Von Benjamin Engel, Münsing

Wie sich das Cabrio überschlagen hat, wusste die 60-jährige Angestellte aus dem Landkreis Freising nicht mehr. Sie erinnerte sich nur noch, dass ihr 52-jähriger Lebensgefährte aus Meisenheim (Rheinland-Pfalz) stark bremste und das Auto von der Seestraße von Münsing in Richtung Seeshaupt abkam. "Ich weiß nur noch den dumpfen Einschlag", schilderte die Frau im Sitzungssaal des Wolfratshauser Amtsgerichts. Die Folgen des Unfalls vom Juni 2017 werden sie jedoch dauerhaft zeichnen. 70 Tage lag sie im Krankenhaus. Alle Zehen ihres linken Fußes mussten amputiert werden. Sie brach sich mehrere Rippen, das Brustbein, das Becken und Arme.

Der Lebensgefährte der Frau ist am Mittwoch am Wolfratshauser Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Einen Monat muss er seinen Führerschein abgeben. Der Mann hatte gegen den Strafbefehl von 3200 Euro und einen zweimonatigen Führerscheinentzug Einspruch eingelegt. Deswegen wurde öffentlich verhandelt.

Auf der Anklagebank räumte der Mann das Geschehen ein. Er hoffte auf eine geringere Strafe, sagte er. Schildern habe er wollen, wie es zu dem Unfall gekommen sei. Mit seiner Lebensgefährtin habe er eine "gemütliche" Ausfahrt an einem trockenen, sonnigen Tag unternommen. "Zum Unfall kam es, weil eine Entenfamilie von rechts aus dem Starnberger See über die Straße lief", berichtete er. Der Autofahrer vor ihm habe gebremst, er selbst sei ebenso auf die Bremspedale gestiegen. Den Moment beschrieb der Angeklagte als "Schrecksekunde". Er habe überreagiert, zu stark gebremst und sei nicht mehr von den Pedalen gegangen. Dann sei das Auto von der Straße abgekommen. Er gab an, mit Tempo 80 bis 100 gefahren zu sein. Den Vorwurf, mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein, stritt er ab. Ebenso habe er genügend Abstand zum vorausfahrenden Auto gehalten. Er selbst habe sich Rippen gebrochen und Schnittwunden an der rechten Hand erlitten.

Jammern über ihre Situation wollte die Lebensgefährtin nicht. "Mir geht es gut", erklärte sie. Die Brüche seien gut verheilt. Nur der Fuß habe Probleme gemacht. Seit Januar arbeite sie Vollzeit. Den Angeklagten beschrieb sie als besonnenen Autofahrer. Er halte immer viel Abstand und passe seine Geschwindigkeit an. "Ich fühle mich sicher bei ihm", berichtete sie. Von einer Entenfamilie habe sie nichts mitbekommen. Sie habe aus dem Fenster gesehen und die Landschaft genossen. Fahre sie heute Auto, reagiere sie ein bisschen schreckhaft, etwa wenn ein anderer Wagen schnell vorbeifahre. Als Beifahrerin sei sie eher ruhig.

Vor allem die schweren Verletzungen der Beifahrerin waren für Amtsrichter Helmut Berger straferschwerend. Er kenne die Strecke und würde dort sicher nicht Tempo 100 fahren, sagte er. Wegen einem Fahrfehler sei der Angeklagte mit dem Cabrio von der Straße abgekommen. Zusätzlich zur Geldstrafe hielt Berger ein einmonatiges Fahrverbot für ausreichend. "Das soll Ihnen ihr leichtsinniges Fahrverhalten vor Augen führen", sagte er.

© SZ vom 16.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: