Aus dem Amtsgericht:Mieter attackiert Vermieter

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Ein 20-jähriger Geretsrieder und sein Vater müssen sich verantworten, weil sie den Hauseigentümer angriffen. Der Streit zwischen beiden Seiten schwelt schon lange. Jetzt werden die Angeklagten wegen Körperverletzung verurteilt

Von Julia Schneidawind, Geretsried

Ein Haufen Müll vor der Haustüre ließ einen langjährigen Streit zwischen Mieter und Eigentümer in Geretsried eskalieren. Ein 20-Jähriger soll gemeinsam mit seinem Vater seinen Vermieter attackiert haben. Deswegen mussten sich beide am Dienstag unter anderem wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Der Richter sah den Tatverdacht der Körperverletzung und Beleidigung bestätigt und verurteilte den jungen Geretsrieder nach Jugendstrafrecht zu 32 Stunden Sozialdienst. Der Vater erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro.

Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Hartz-IV-Empfänger, der eine Wohnung eines Münchner Rechtsanwaltes in Geretsried angemietet hatte, vor, im April diesen Jahres die 70-jährige Mutter des Rechtsanwaltes bespuckt und das Auto der Familie beschädigt zu haben. Der Vater soll zwei Wochen nach der mutmaßlichen Spuckattacke bei einem Streit um einen Müllhaufen vor der Haustüre seines Sohnes auf den Vermieter eingeschlagen haben. Bei dem Vorfall soll der Sohn laut Anklage den Vermieter in die Mangel genommen haben, um ein Zurückschlagen auf den eigenen Vater zu verhindern. Der Anwalt soll sich aus dieser Situation nur deswegen befreit haben können, weil er dem Sohn in die Hand gebissen habe.

Der Vater sagte aus, dem Münchner nur eine "Watschn" verpasst zu haben, bestritt jedoch den Vorwurf, mit der Faust tätig geworden zu sein. Außerdem habe er sich durch eine Vielzahl von Schikanen gegenüber seiner Familie durch den Vermieter provoziert gefühlt: ,,Es war nicht geplant. Es war mehr die Endgültigkeit einer Reihe von Beleidigungen.''

Zusätzlich soll der Jugendliche, der bereits wegen diverser Betäubungsmittelverstöße auffällig geworden war, bei anderer Gelegenheit seinen Vermieter massiv beschimpft haben. Die Beleidigungen, die den Angeklagten vorgeworfen wurden, räumten beide ein. Zu der Verhandlung waren neun Zeugen geladen. Vater und Sohn erschienen ohne Verteidiger.

Eine Polizeihauptmeisterin aus Geretsried, die zu der Schlägerei gerufen wurde, sagte über die Adresse des Angeklagten: "Wir waren dort schon ein paar Mal im Einsatz." Die direkte Nachbarin des Mieters, die in die Streiterei um den Müllhaufen involviert und bei diesem Vorfall ebenfalls beleidigt worden war, nahm die Entschuldigung des 60-jährigen Vaters an. Dieser sagte: "Es tut mir leid. Ich habe die Beherrschung verloren."

Die Vorwürfe bezüglich des Spuckens und der Sachbeschädigung am Auto ließ der Richter jedoch fallen, da die Strafe, die der Jugendliche zu erwarten habe, im Vergleich zu den anderen ihm vorgeworfenen Taten nicht mehr ins Gewicht falle, so das Gericht.

Die Staatsanwältin forderte 64 Sozialstunden für den nach Jugendstrafrecht zu verurteilenden Angeklagten. Für den Vater beantragte sie eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Sie sah den Tatbestand der schweren Körperverletzung als gegeben an. Der Gerichtsjugendhelfer hatte Freispruch für den 20-Jährigen beantragt.

Bei der Erläuterung des Strafmaßes durch den Richter, führte dieser aus, zu einem milderen Urteil als die Staatsanwaltschaft gekommen zu sein, da er den Vorwurf der schweren Körperverletzung nicht bestätigt sehe. Zudem rechnete er dem Sohn die schwierigen Familienverhältnisse an - und dem Vater, dass dieser noch nie vor Gericht in Erscheinung getreten war.

© SZ vom 17.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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