Amtsgericht Wolfratshausen:Streitsucht im Wodkarausch

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Ein 34-Jähriger entkommt nach Randalen nur knapp einer Haftstrafe. Der Tatvorwurf: fahrlässiger Vollrausch.

Isabel Meixner

Weil er einen Therapieplatz in einer Suchtklinik vorweisen konnte, ist einem 34-Jährigen aus dem südlichen Landkreis eine Gefängnisstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches erspart geblieben. Er hatte Anfang Januar nach eigenen Angaben eine Flasche Sekt, eine halbe Flasche Wodka, zwei Gläser Rotwein und ein Helles getrunken und war daraufhin mit 2,7 Promille im Blut in einer Lenggrieser Pizzeria ausfällig geworden. Er hatte außerdem bei seiner Festnahme die Polizisten beschimpft und sich gewehrt. Das zumindest legt ihm die Staatsanwaltschaft zu Last. Der Mann selber gab vor Gericht an, sich an die Tat nicht erinnern zu können: "Ich habe keine Ahnung, was passiert ist."

Die Wirtin der Pizzeria berichtete vor Gericht, der Angeklagte habe sich an jenem Samstagabend zunächst an die Bar gesetzt, Wein bestellt und die Rechnung sofort beglichen. Plötzlich habe er im Restaurant angefangen, "mit jedem zu streiten, der ihm in der Weg gekommen ist". Schon zu diesem Zeitpunkt sei er dermaßen betrunken gewesen, dass er mehrmals vom Stuhl gefallen sei. Es kam zu einer Rangelei mit einem Pizzeria-Angestellten. Dabei gab der Angeklagte der Wirtin einen Schlag mit, offenbar versehentlich.

Die Polizei traf den Angeklagten schließlich vor dem Gebäude an. Er habe sich geweigert, nach Hause zu gehen, beschimpfte die Beamten, schließlich nahmen die Polizisten ihn mit in die Arrestzelle. Dabei habe er sich heftig gewehrt. An all das konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern. Sein Erinnerungsvermögen setzt erst wieder ein auf der Intensivstation im Tölzer Krankenhaus ein. Dorthin wurde er in der Nacht gebracht, nachdem er in der Zelle Atemnot bekommen und auf Ansprache nicht mehr reagiert hatte.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei den Zeugen. Die Staatsanwaltschaft forderte, die zehn Monate Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, und verwies auf die zahlreichen Vorstrafen des Mannes, der unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls hinter Gittern saß. Davon sah Richter Helmut Berger ab, redete dem 34-Jährigen aber ins Gewissen, die Therapie durchzuziehen: "Die Gefahr ist enorm groß, dass der Angeklagte im alkoholisierten Zustand weitere Straftaten begeht."

© SZ vom 15.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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