Amtsgericht Wolfratshausen:Die Frau schweigt

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Eine 40-Jährige zeigt ihren Ehemann wegen Bedrohung an. Vor Gericht macht sie aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Melanie Ertl

Ein massiver Streit zwischen einem Ehepaar aus dem Landkreis hat am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wolfratshausen geendet. Die 40-jährige Ehefrau hatte ihren Mann bei der Polizei wegen Bedrohung und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt. Dieser wurde jedoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Laut Anklage soll der 41-jährige Betriebsschlosser im Juni seine Frau mit der Ankündigung bedroht haben, er sei kurz davor, sie vom Balkon zu stoßen. Der Angeklagte bestritt diese Aussage allerdings und behauptete, er habe sich nach der Auseinandersetzung in seine private Werkstatt zurückgezogen. Man habe sich über eine geplante Fahrt zur Mutter des 41-Jährigen, die 600 Kilometer entfernt in dessen Heimatort im Krankenhaus lag, gestritten, erklärte der Angeklagte.

Am darauffolgenden Tag soll der Ehemann dann noch versucht haben, seiner Frau gewalttätig ins Gesicht zu greifen, um sie dadurch zu verletzen. Der Angeklagte sagte jedoch aus, er habe nur versucht, seiner Frau durch das geöffnete Autofenster den Zündschlüssel abzuziehen, damit sie nicht mit seinem Auto losfahren konnte. Sie sollte stattdessen mit ihrem eigenen Auto zum Einkaufen fahren. Der Mann bezeichnete den Streit als "Kinderei", bei der es um Benzinkosten gegangen sei. Nach dem Vorfall und der Anzeige bei der Polizei wurde ihm kurzfristig ein Kontaktverbot auferlegt, das aber bereits wieder aufgehoben ist.

Seit zwei Monaten besucht das Ehepaar regelmäßig eine Partnerberatung bei der Caritas und versucht, "einen guten Weg zu verfolgen", wie der Angeklagte sagte. Die Ehefrau machte vor dem Amtsgericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie erklärte, sie wolle nicht, "dass alles wieder hochkommt". Sie wolle die Sache nur endlich erledigt und hinter sich haben. Das Ehepaar war bereits geschieden und ist seit 2009 wieder verheiratet. Der Grund für die Anzeige, sagte der 41-Jährige, sei seines Erachtens die Frustration seiner Frau, die in ihrem Wohnort nur wenige Bekannte habe und mit den zwei gemeinsamen Kindern und dem Haushalt schwer beschäftigt sei. Zudem kam der Verdacht auf, er habe ein Verhältnis mit einer ehemaligen Nachbarin gehabt, was er jedoch abstritt.

Richter Helmut Berger entschied nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" auf Freispruch, da dem Gericht für die Urteilsfindung nur die Äußerungen des Angeklagten vorlagen. Die Kosten des Verfahrens fallen somit der Staatskasse zur Last. Berger appellierte an das über die Situation sichtlich bestürzte Ehepaar, die Partnerberatung fortzusetzen, um die Streitereien außergerichtlich in den Griff zu bekommen.

© SZ vom 23.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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