Amtsgericht Wolfratshausen:Bekifft an Weihnachten

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19-Jähriger wird zweimal nacheinander im Auto der Mutter erwischt

Von Benjamin Engel, Geretsried

Mit Marihuana am Steuer ist Fabian T. (Name geändert) zweimal innerhalb von nur sechs Tagen - am 20. Dezember und am Zweiten Weihnachtsfeiertag 2016 - in eine Polizeikontrolle geraten. Deshalb musste sich der 19-jährige Geretsrieder am Dienstag wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Als "ziemlich dreist" bezeichnete Jugendrichter Urs Wäckerlin zumindest die zweite Fahrt. "Das war ein Vabanque-Spiel. Damit sind Sie All-In gegangen, würde man beim Poker sagen." Das müsse sich auswirken. Deshalb muss der junge Mann noch ein weiteres Jahr auf seinen Führerschein verzichten. Zudem wurde er nach Jugendstrafrecht zu 40 Stunden Sozialdienst verurteilt.

Im Sommer 2016 hatte Fabian T. - er wohnt bis heute bei seinen Eltern - begonnen, Marihuana zu rauchen. Ende des Jahres griff er schon dreimal wöchentlich zum Rauschmittel. Im Prozess sprach der Schüler von einer schwierigen Zeit mit "falschen Freunden" und davon, "einfach zu viel konsumiert zu haben".

Am 20. Dezember war er von Bad Tölz nach Geretsried mit dem Auto seiner Mutter unterwegs. Weil er in der Tempo-30-Zone am Isardamm viel zu schnell fuhr, stoppte ihn gegen 13.20 Uhr eine Polizeistreife. Schon beim Aussteigen wirkte er auf die Beamten zittrig und unsicher. Fragen beantwortete der junge Mann nur langsam und hatte starke Gleichgewichtsstörungen. Ein Urintest und eine Blutprobe wiesen seinen Marihuanakonsum nach.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag hatte Fabian T. unmittelbar bevor er wieder mit dem Auto der Mutter losfuhr, gekifft. In Geretsried geriet er am späten Abend gegen 22.52 Uhr erneut in eine Verkehrskontrolle. Der Drogeneinfluss machte sich noch stärker bemerkbar. Laut Polizeibericht konnte er kaum auf einem Bein stehen, musste den Fuß in der Luft immer wieder absetzen. Die geweiteten Pupillen des Mannes reagierten auf Lichteinfall kaum.

Vor einer deutlich höheren Strafe rettete Fabian T. sein vorbildliches Verhalten nach den Vorfällen. Bei der örtlichen Caritas hat er den sogenannten FRED-Kurs ("Frühintervention für erstauffällige Drogen- und Alkoholkonsumenten") besucht. Er nimmt an einem Drogenkontrollprogramm teil. Bis Ende Mai nächsten Jahres muss er bei sechs Urinkontrollen seine Drogenabstinenz nachweise, die erste Mitte Juli fiel negativ aus. Außerdem geht Fabian T. zur verkehrspsychologischen Beratung.

Wegen dieses vorbildlichen Verhaltens sprach sich der Jugendgerichtshelfer am Tölzer Landratsamt, Andreas Dlugosch, für eine Jugendstrafe von nur 40 Stunden Sozialdienste aus. "Mit der zweiten Fahrt wären mindestens 80 Stunden normal", sagte er. "Das Nachtatverhalten war aber vorbildlich." Der Angeklagte habe im Gespräch berichtet, deshalb gekifft zu haben, um gut drauf zu sein und Party zu machen. Doch er sei zugänglich und einsichtig, was alles unter Drogeneinfluss hätte passieren können.

Für Jugendstrafrecht, jedoch 80 Stunden Sozialdienst, plädierte der Staatsanwalt. Er erklärte, dass auch argumentiert hätte werden können, bei Taten im Straßenverkehr grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. "Dann hätten Sie als Vorbestrafter den Gerichtssaal verlassen." Jugendrichter Wäckerlin folgte dem Plädoyer der Verteidigerin für 40 Stunden Sozialdienst. Normalerweise hätte es die doppelte Anzahl geben müssen, sagt er. "Bei Ihnen gehen aber 40 Stunden in Ordnung."

© SZ vom 02.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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