Verkehrspolitik:Arnulfsteg, nächster Versuch

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Hier sollte längst der Arnulfsteg im Bau sein - doch es gab Probleme mit den beauftragten Firmen. (Foto: Robert Haas)

Die Fußgänger- und Radlerbrücke über dem Vorfeld des Hauptbahnhofs soll nun doch gebaut werden. Das wird allerdings mehrere Millionen Euro teurer.

Von Dominik Hutter

Der Stadtrat wagt einen zweiten Anlauf für den Bau des Arnulfstegs. Der Bauausschuss beauftragte am Dienstag die Verwaltung, eine erneute Ausschreibung für die Fuß- und Radbrücke auf Höhe des S-Bahnhofs Donnersbergerbrücke vorzubereiten. In dem nicht offenen Verfahren müssen die Bewerber ihre Leistungsfähigkeit beim Bau vergleichbarer Projekte nachweisen - Baureferentin Rosemarie Hingerl will Erfahrungen wie im vergangenen Jahr verhindern.

Denn die Stahlkonstruktion, von der aus Treppen zu den S-Bahnsteigen führen, sollte eigentlich längst im Bau sein. Die damals beauftragten Firmen konnten die komplizierten Bauteile aber nicht fristgerecht liefern, so dass der Baubeginn abgesagt und der Vertrag gekündigt wurde. Dieser Schritt hatte erhebliche Folgen: Denn für den Bau müssen die Gleise im Vorfeld des Hauptbahnhofs zeitweise gesperrt werden, betroffen sind S-Bahnen sowie sämtliche Fern- und Regionalzüge.

Das bereits ausgearbeitete Sperrkonzept der Deutschen Bahn musste wieder abgewickelt werden. Nun soll die Brücke in den Jahren 2018 und 2019 konstruiert und über das breite Gleisfeld geschoben werden. Im kommenden Jahr können Hingerl zufolge Sperrpausen, die sich die Bahn für eigene Zwecke reserviert hat, mitgenutzt werden. Die Sperr-Wünsche für 2019 müssen spätestens im April 2017 bei der Bahn angemeldet werden.

Durch die Verschiebung ist der Arnulfsteg um vier Millionen Euro teurer geworden - 22 statt bisher 18 Millionen Euro. Hintergrund sind geänderte Marktpreise für Baufirmen, die teilweise begonnenen und wieder abgebrochenen Bau- und Planungsarbeiten und nicht zuletzt der Rechtsstreit mit den gekündigten Firmen. Die hatten der Stadt vorgeworfen, den Auftrag nicht detailliert genug beschrieben zu haben. Dies weist die Stadt zurück - und will Schadenersatz verlangen. Ob das klappt, ist unklar. Ein Gericht müsste über den Auftrag wie über die Rechtmäßigkeit der Kündigung urteilen. Zudem ist eine der beiden Baufirmen inzwischen insolvent.

© SZ vom 22.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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