Urteil zur Untermiete:Drei Zimmer, Küche, Untermieter

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Als ihr Ex-Mann auszog, konnte sich eine Münchnerin ihre Wohnung nicht mehr leisten und suchte einen Untermieter. Als ihr Vermieter das ablehnte, klagte die Frau. Jetzt bekam sie Recht - mit Einschränkungen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch und Katja Riedel

Was der alte Herr da hat, ist ein Juwel: 250 Quadratmeter feinster Altbau, direkt an der Isar im Lehel gelegen. Seit 40 Jahren lebt er dort - und das für eine Miete von derzeit 1000 Euro kalt. Nur einen kleinen Teil der Zimmer nutzt und heizt er noch, gern würde er sich verkleinern. Er findet jedoch keine kleinere Wohnung zum selben Preis und in vergleichbarer Lage und Ausstattung. Was also tun?

Der Fall des Münchner Rentners könnte ein Musterbeispiel sein, um alternative Wohnformen zu erproben und knappen Wohnraum klug zu nutzen: Er könnte zum Beispiel eine Pflege- oder Hilfskraft mietfrei einquartieren oder sich die Wohnung mit Studenten teilen, die ein günstiges Zimmer brauchen und dem Senior dafür im Haushalt helfen. Doch für das Thema Untermiete gelten immer noch strenge Regeln: Denn der Mieter darf nur dann Mitbewohner einziehen lassen, wenn sein Vermieter mit diesen einverstanden ist und sie namentlich akzeptiert. Daran ändert auch ein Urteil nichts, mit dem das Amtsgericht München jetzt zumindest dann die Regeln lockert, wenn ein Mieter unvorhersehbar in finanzielle Probleme gerät.

Geklagt hatte eine Münchnerin, die ihre Drei-Zimmer-Wohnung samt Kammer, Küche und Dusche in der Innenstadt nach dem Auszug des Ex-Ehemanns nicht allein bezahlen konnte. Für 400 Euro monatlich sollte ein Untermieter einziehen. Ohne diesen Untermieter wären ihr sonst nur 530 Euro zum Lebensunterhalt geblieben. Der Hausherr lehnte es ab, ihr dies zu genehmigen. Das Gericht entschied nun: Um die eigenen Wohnkosten zu senken, darf die Frau untervermieten, weil sich ihre finanzielle Lage erst verschlechtert hat, nachdem der Vertrag unterschrieben war. In der Wohnung bleiben zu wollen, wertete das Gericht als Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung. Daher könne sie auch nicht darauf verwiesen werden, eine billigere Wohnung zu suchen.

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Kein genereller Anspruch

"Wir haben solche Fälle sehr oft", sagt Anja Franz vom Mieterverein München. Bei Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die sich trennen, bleibe einer in der Wohnung, für den die Miete dann zu viel sei. Franz hält diese Rechtsprechung darum für Ballungsgebiete wie München, in denen bezahlbarer Wohnraum so knapp ist, für "richtig und konsequent". Sie ist jedoch nicht für alle Untermieterfragen eine Lösung. Nicht erlaubt bleibt es, wenn Mieter in Online-Portalen wie Airbnb ein Zimmer tage- oder wochenweise ohne Zustimmung des Wohnungseigentümers an unterschiedliche Gäste vermieten, um die eigene Miete querzufinanzieren.

Eine Wohngemeinschaft zu gründen, weil man dies als allein stehender älterer Mensch für ein gelungenes Lebensmodell hält, ist ebenfalls nicht einfach so möglich, der Vermieter muss Ja sagen. Auch das Modell "Wohnen gegen Hilfe" geht nur dann, wenn der Vermieter nichts dagegen hat. Zuletzt seien solche Untermietverhältnisse wieder sehr stark nachgefragt. Während es jedoch früher üblich war, dass die ältere Dame dem jüngeren Herrn ein Spiegelei briet, damit dieser gestärkt zur Universität gehen konnte, habe sich die Situation heute umgedreht: "Der Student brät das Spiegelei, zahlt dafür aber keine Miete", sagt Anja Franz, die darin sowohl einen Beitrag zum Leben im Alter wie zur schwierigen studentischen Wohnsituation im teuren München sieht.

Einen generellen Anspruch, aus anderen als unvorhersehbaren finanziellen Problemen unterzuvermieten, gibt es derzeit nicht. Auch Geldsorgen zählen nicht, wenn ein Mieter seine Wohnung für eine gewisse Zeit vollständig untervermieten muss. Ein Auslandssemester in Brasilien, ein mehrmonatiges Praktikum in Hamburg, ein Arbeitsjahr in der Firmendependance in New York - wer deshalb die Münchner vier Wände zwischenvermietet, ohne seinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung. Hierzu bekomme der Mieterverein sehr viele Anfragen, sagt Anja Franz. Lösungen hat sie bisher nicht parat - aber Verständnis für beide Seiten. Die eine habe Angst, bei der Rückkehr nach München keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden. Und die andere, dass der Untermieter der Wohnung Schaden zufügt.

© SZ vom 11.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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