Urteil im Shanti-Prozess:Sektenguru muss hinter Gitter

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Sechs Jahre und zehn Monate - so lange muss Oliver Shanti nun in Haft. Das Landgericht sah den Missbrauch von vier Jungen in 76 Fällen für erwiesen an.

Alexander Krug

Er habe sich sein Paradies selbst geschaffen, sagt die Staatsanwältin. Es war das Paradies eines Kinderschänders. Nach mehr als drei Monaten Verhandlungsdauer hat das Landgericht München I am Freitag den selbsternannten Sektenguru und Musikproduzenten Ulrich S. alias Oliver Shanti wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 76 Fällen zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Shanti saß während des Prozesses mit Schutzanzug und Mundschutz in einer Glaskabine. (Foto: Foto: dpa)

Die Kammer befand den 61-Jährigen für schuldig, sich im Zeitraum von 1985 bis 1996 zunächst in München und dann auf einer Finca in Portugal an insgesamt vier Jungen vergangen zu haben. Sie waren ihm von deren arglosen Eltern anvertraut worden.

"Ich bin kein Sex-Monster. Das ist alles ein Meer aus Lügen." Mit diesen Worten hatte sich Shanti zum Prozessauftakt Ende August gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gewehrt. Dieses "Meer von Lügen" habe der Angeklagte selbst während des Prozesses dargeboten, widersprach Oberstaatsanwältin Christine Schäfer in ihrem Plädoyer am Freitag.

Shanti habe seine Stellung in der Kommune als Vater- und Führerfigur und die finanzielle Abhängigkeit der Eltern systematisch für seine Bedürfnisse ausgenutzt. "Sie haben sich die Kinder gekauft", warf sie dem 61-Jährigen vor. Er habe sie wie "sein Eigentum" behandelt, "sie mussten ihm zu jeder Tag- und Nachtzeit zur Verfügung stehen". Noch während des Verfahrens habe er seine Opfer zynisch beschimpft. Die Anklägerin sparte indes auch nicht mit Kritik am Verhalten der sorglosen Eltern, die ein "großes, großes Mitverschulden" auf sich geladen hätten.

"Er hat meine Kindheit versaut"

Der Prozess war zum Schutz der Opfer meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Die damals sieben bis 13 Jahre alten und heute erwachsenen Opfer bekräftigten die Missbrauchsvorfälle und schilderten, wie sehr sie noch heute leiden. "Er hat meine Kindheit versaut", sagte ein Zeuge. Der homosexuelle Shanti hatte gegen Ende des Verfahrens doch noch ein Teilgeständnis hinsichtlich vier Jungen abgelegt.

Der New-Age-Musiker mit angeblichem Millionenvermögen hatte sich Mitte der achtziger Jahre in Portugal eine Finca aufgebaut, wo er später mit seiner Kommune lebte, die ihn als "Jesus" und "Messias" vergötterte. Als 2002 die ersten Vorwürfe bekannt wurden, tauchte er ab.

Erst 2008 konnte er von Zielfahndern der Polizei in Lissabon aufgespürt und festgenommen werden. Aufgrund einer Lymphdrüsen-Erkrankung kam er in eine Klinik, wo sich mit einem multiresistenten Keim ansteckte. Während des Prozesses musste er daher ständig Schutzkleidung sowie eine Gesichtsmaske tragen und in einer eigens für das Verfahren installierten Glaskabine sitzen.

Anklägerin Schäfer forderte eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Die Verteidiger Thomas Novak und Sebastian Bartels plädierten dagegen auf vier Jahre Haft. Die Taten lägen viele Jahre zurück, auch seien die Übergriffe auf der Finca in Portugal ein offenes Geheimnis gewesen und von den Eltern toleriert worden.

Der Angeklagte selbst bat in seinem Schlusswort, ihm angesichts seines Alters noch "eine Chance" zu geben und entschuldigte sich bei seinen Opfern. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Stephan Kirchinger verhängte eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Straferschwerend wertete das Gericht vor allem, dass Shanti bei den Kindern ein "Gefühl der Schutzlosigkeit" hinterlassen habe.

Sie konnten sich aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses in der Kommune nicht einmal ihren Eltern anvertrauen. Ursprünglich war Shanti auch noch wegen des Missbrauchs zweier minderjähriger Mädchen angeklagt gewesen. In diesen Fällen wurde er nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 05.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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