Unterschriftensammlung:Gericht erklärt Bürgerbegehren gegen Islamzentrum für unzulässig

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So könnte das geplante Zentrum für Islam einmal aussehen. (Foto: Jasarevic Architekten)
  • Die Gegner des geplanten Islamzentrums um Michael Stürzenberger sind vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.
  • Stürzenberger hatte geklagt, weil die Stadt sein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte.
  • Das Gericht lehnte die Klage ab.

"Kein Europäisches Zentrum für den Islam in München (ZIE-M)". Mit diesem Ziel hatten Michael Stürzenberger und seine Partei "Die Freiheit" ein Bürgerbegehren starten wollen. Der Münchner Stadtrat hatte das im Oktober 2014 jedoch als rechtswidrig abgelehnt. Stürzenberger erhob Klage, die nun vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen wurde.

Damit erachtet das Gericht die Zurückweisung des Bürgerbegehrens als rechtmäßig. Eine schriftliche Urteilsbegründung wird es erst in einigen Wochen geben. Die 7. Kammer hat jedoch die Berufung zugelassen. Somit kann Stürzenberger nun auch noch vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen.

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Von Bernd Kastner

Was vor Gericht passierte

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Mittwoch warfen Vertreter der Stadt den Organisatoren des Bürgerbegehrens vor, sie hätten im Text zur Begründung ihres Vorhabens Unwahrheiten über die Bauherren wie den Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg (IGP), Benjamin Idriz, behauptet.

Der klagende Parteichef Stürzenberger wies dies zurück und zweifelte die Verfassungstreue von Idriz und dessen Gemeinde an. Außerdem hielt Stürzenberger dem Imam auch Kontakte zur Vereinigung Milli Görüs vor, die der Verfassungsschutz als islamistische Organisation führt.

Die Stadt sieht dafür aber keine Anhaltspunkte und warf den Initiatoren des Bürgerbegehrens falsche Anschuldigungen vor. Die Gemeinde sei zwar zwischen 2007 und 2010 im Verfassungsschutzbericht erwähnt worden, seitdem aber nicht mehr. "Das ist für uns verbindlich", sagte ein Vertreter der Stadt. Alles andere seien Mutmaßungen.

Warum sich das Gericht schon einmal damit befasst hat

Das Gericht hatte sich schon einmal mit dem Bürgerbegehren befasst, als deren Initiatoren die Stadt mit einem Eilantrag daran hindern wollten, die Pläne für das Islamzentrum weiter umzusetzen. Im vergangenen März hatte das Gericht diesen Antrag aber abgelehnt.

Das Gericht hatte unter anderem erklärt, dass unzutreffende Behauptungen in der Begründung des Bürgerbegehrens bei den Bürgern einen falschen Eindruck erweckten. So werde durch eine unvollständige Darstellung die Fehlvorstellung erzeugt, die Islamische Gemeinde Penzberg verfolge aktuell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Auch für eine Verbindung zu Fundamentalisten von Milli Görüs gebe es keine Belege.

Wie es um das geplante Zentrum steht

Das "Zentrum für Islam in Europa - München" (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Standort könnte ein Grundstück in der Innenstadt sein. An der Finanzierung des 20 bis 30 Millionen Euro teuren Projektes sollen auch arabische Länder beteiligt sein. Unter dem Vorsitzenden Idriz ist ein Bau mit Gemeindezentrum, Moschee, Museum, einer Akademie für Imame und einer Bibliothek geplant.

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