Teure Operation eines herrenlosen Tieres:Geld für die Katz'

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Die Gemeinde Neubiberg bei München muss sparen, doch jetzt hat sie eine saftige Rechnung bekommen: Sie soll 5218 Euro für die Notoperationen einer herrenlosen Katze bezahlen. Der Gemeinderat diskutiert nun: Hätte man "Biba" nicht besser einschläfern sollen?

Stefan Mühleisen

Der Bürgermeister regt sich auf, doch diesmal geht es nicht um die Art der Beleuchtung für den Park & Ride-Parkplatz oder Feinheiten in der Kita-Planung - sondern den Finanzausschuss von Neubiberg beschäftigt diesmal eine Katze. Sie heißt Biba und hatte, wie das Tierheim auf seiner Internetseite schreibt, "bisher kein Glück in ihrem kurzen Leben". Denn Biba wurde von einem Auto angefahren und musste danach zweimal operiert werden.

Wer zahlt für ihre Notoperation? Biba aus dem Tierheim. (Foto: N/A)

5218,45 Euro soll die Gemeinde dafür zahlen. Ausufernd sei das, ja unverhältnismäßig, sagt Bürgermeister Günter Heyland und blickt in die nickenden Gesichter der Gemeinderäte. Denn Neubiberg muss sparen, insgesamt gut zwei Millionen Euro - und jetzt diese Rechnung.

Eigenmächtig habe das Tierheim gehandelt, tönt es aus der SPD-Fraktion. Laut wird darüber nachgedacht, ob man das Tier nicht hätte einschläfern können. Die Politiker fühlen sich vom Tierheim in Riem über den Tisch gezogen. Sie fragen sich, warum sie für eine Katze zahlen sollen, wenn das Geld für die Menschen an allen Ecken und Enden fehlt.

Tierheim-Geschäftsführer Matthias Voß macht dies fassungslos. "Wir haben unseren Job gemacht und das Tier gerettet", sagt er. Biba war am 26. Mai 2011 in Neubiberg unter ein Auto geraten und schwer verletzt worden. Es folgten Notoperationen, der Beckenbruch verheilte schlecht, monatelang waren "lebenserhaltende Maßnahmen" erforderlich.

Für Voß steht außer Frage, dass die Versorgung wegen der "positiven Arztprognose" geboten war. Für ihn ist auch klar, dass die Gemeinde laut Gesetz die Behandlungskosten (2459,50 Euro) und die Unterbringung (2758,95 Euro) übernehmen muss.

Aber wie so oft ist das Gesetz unklar: Gemäß der Fundverordnung (FundV) und dem Tierschutzgesetz sind Kommunen verpflichtet, für Fundtiere für die Dauer von sechs Monaten zu zahlen. Doch das BGB kennt auch "herrenlose" Tiere, "an denen kein Eigentum besteht".

In einer Expertise des Gemeindetags im Fall Biba heißt es: Fundtiere seien nach 28 Tagen als herrenlos anzusehen, weil dann der Besitzer doch wohl sein geliebtes Tier längst abgeholt hätte. Die Empfehlung: Behandlungskosten nicht bezahlen; die Gemeinde hätte gefragt werden müssen, wie mit der Katze zu verfahren ist.

25 der 29 Umlandgemeinden haben sich indessen längst ein Herz gefasst und mit dem Tierheim einen Vertrag geschlossen. Teure Not-OPs seien dabei selten, versichert Voß. Für Biba übrigens sucht das Tierheim nun ein neues Zuhause. Sie sei, heißt es auf der Internetseite, witzig, temperamentvoll und unterhaltsam.

© SZ vom 10.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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