Weßling:Paintball-Waffen im Auto

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Amtsgericht verhängt Geldstrafen für zwei junge Männer

Von Michael Berzl, Weßling

Eigentlich wollten sie nur ein bisschen Spaß haben in der Paintball-Halle in Garching. Dort kämpfen Teams gegeneinander, schießen mit Druckluftwaffen Farbkugeln aufeinander; wer einen Treffer kassiert, scheidet aus. Man kann das als Spiel sehen, doch für die Waffen, die dabei verwendet werden, gelten strenge Gesetze. Drei junge Männer aus Weßling und Steinebach haben es mit den entsprechenden Vorschriften für den Transport nicht so genau genommen und landeten deswegen in Starnberg vor dem Amtsgericht. Zwei von ihnen müssen nun Geldbußen bezahlen, einer kommt mit einem Freispruch davon, da er glaubhaft versicherte, nur ein Stück im Auto mitgefahren zu sein und von den Paintball-Pistolen nichts gewusst zu haben.

Zu dritt waren sie im Februar auf der Lindauer Autobahn unterwegs, als sie in eine Polizeikontrolle gerieten. Gegenüber den Beamten sind die beiden 20-Jährigen und ein 18-Jähriger recht respektlos und provokant aufgetreten, erinnerte sich ein Polizist als Zeuge. Doch es half nichts, sie mussten mitkommen zur Inspektion in Germering. Dort wurde in ihrem Wagen ein schwarzer Rucksack mit den Paintball-Pistolen und Munition entdeckt, der hinter dem Beifahrersitz lag.

Dass es verboten ist, diese Waffen so zu transportieren, wussten die jungen Leute nach eigenem Bekunden nicht. Doch auch in diesem Fall schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, zumal die Vorschriften auf einschlägigen Internet-Seiten nachzulesen sind, wie der Staatsanwalt deutlich machte. Laut Waffengesetz muss mindestens 18 Jahre alt sein, wer einen sogenannten Markierer kaufen will. Auf dem Weg zur Spielhalle darf die Waffe weder schussbereit noch greifbar im Auto liegen, sondern am besten im Kofferraum und in einer verschlossenen Tasche.

"Wir wollen nicht, dass Leute mit Zugriff auf Waffen im Auto unterwegs sind", erklärte der Staatsanwalt; auch mit Blick auf Terroranschläge und Amokläufe in der jüngsten Vergangenheit. Was im Extremfall passieren kann, zeigt ein Vorfall im vergangenen Dezember in München. Ein Mann, der mit Tarnanzug mit Pistolenholster am Bein in einen Linienbus einstieg, hat einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Wie sich herausstellte, hatte er Paintball-Waffen dabei und war auf dem Weg zu einem Paintball-Treffen.

Bei der Kontrolle in Germering im vergangenen Februar blieb es beim gereizten Ton. Selbst ihre Waffen durften die jungen Männer schon am nächsten Tag wieder abholen. "Richtig schlimm ist das hier eigentlich nicht", räumte auch der Staatsanwalt ein. Exakt nach seinem Vorschlag richtete sich Jugendrichter Ralf Jehle in seinem Strafmaß. Je 400 und 300 Euro müssen demnach zwei der Angeklagten nun an die Lebenshilfe in Starnberg bezahlen. Einer der beiden hat schon eine längere Kleinkriminellen-Karriere mit Schwarzfahrten, Diebstahl, einer Sachbeschädigung, Drogendelikten und Freizeitarresten hinter sich.

© SZ vom 17.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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