Tutzing:Ungeliebtes Schwimmbad

Tutzinger Gemeinderat will keine Ausnahme zulassen

Ein großflächiges Schwimmbad auf Privatgrund, das aber eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche und zwei Hecken zerstören würde - dafür soll es keine Sondergenehmigung geben. Der Bauausschuss lehnte es ab, für das Vorhaben in der Beiselestraße eine isolierte Befreiung zu erteilen, auch wenn für die versiegelte Fläche Ersatz an anderer Stelle auf dem Grundstück angeboten wurde. Vor der jüngsten Sitzung hatten sich die Tutzinger Gemeinderäte eigens vor Ort umgesehen.

Grundsätzlich sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter nach der Bayerischen Bauordnung genehmigungsfrei. Das beantragte Becken mit einer Größe von 51 Quadratmetern und einem Holzdeck sollte allerdings auf einer Gartenfläche situiert werden, die im Teilbebauungsplan "Beiselestraße Nord" als Grünfläche ausgewiesen ist. Darauf sind "bauliche Anlagen" unzulässig. Zwei Baumhecken sind zudem im Bebauungsplan zum Erhalt empfohlen, was allerdings keine bindende Wirkung hat. Sowohl in den Grünbereich als auch in die Hecken hätten Baumaßnahmen für das Gebäude bereits "deutlich eingegriffen", stellten Bauamtsmitarbeiter fest.

Der Ausschuss war sich einig, dass man hier keinen Präzedenzfall schaffen und keine Befreiung zulassen wolle. "Ich plädiere für eine ganz klare Linie", warb Heinrich Reiter (Freie Wähler Tutzing) um Unterstützung. Christine Nimbach (Grüne) regte einen Schwimmteich jenseits der geschützten Grünfläche an.

Dass ausgerechnet der betroffene Bebauungsplan der jüngste ist, der in Tutzing rechtskräftig wurde, rief Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) in Erinnerung. Er konnte sich eine spitze Bemerkung Richtung Schwimmbad-Bauwerber nicht verkneifen und riet indirekt eine Alternative in Betracht zu ziehen: "Ich gebe den Hinweis, dass der See fußläufig erreichbar ist."

© SZ vom 27.11.2015 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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