Tutzing:Streit um Gehweg geht weiter

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Die Gemeinde will nun eine Beseitigungsanordnung erlassen

Die seit Monaten anhaltende Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Tutzing und ihrem ehemaligen Bürgermeister Stephan Wanner um ein 65 Quadratmeter großes Teilstück des Gehwegs an der Oskar-Schüler-Straße 1 geht weiter. Als Reaktion auf die Entscheidung des Landratsamtes, das in der Vorwoche den Antrag auf Besitzeinweisung abgelehnt hat, will die Gemeindeverwaltung nun eine Beseitigungsanordnung erlassen.

Es ist ein kurios anmutender Streit, der sich da seit September 2015 in Tutzing abspielt. Das Ehepaar Wanner - der einstige Bürgermeister und Rechtsanwalt vertritt in diesem Fall seine Frau Beatrice Rösch-Wanner - sieht den Gehweg als Privatgrund an, der seither nicht mehr öffentlich nutzbar ist. Zunächst war der Gehweg mit einem Bauzaun verbarrikadiert worden, inzwischen wurden vor dem Anwesen zwei von Findlingen und Barken eingegrenzte Parkplätze angelegt. Der jahrzehntelang genutzte Bürgersteig wurde damit der Allgemeinheit entzogen. Passanten, darunter auch Schulkinder, müssen seitdem auf die Fahrbahn ausweichen oder die Straßenseite wechseln. Sämtliche Versuche einer Einigung scheiterten bislang.

Das Landratsamt hatte den Antrag der Gemeinde auf vorläufige Besitzeinweisung des Gehwegs nach sieben Monaten Prüfung des Falles abgelehnt, aber auf andere juristische Mittel verwiesen. Wanner sieht sich mit dieser Entscheidung in seiner Haltung bestätigt. Doch auch die Gemeindeverwaltung wähnt sich in der juristischen Einschätzung der Angelegenheit einig mit dem Landratsamt: Marcus Grätz, Geschäftsleiter der Gemeinde Tutzing, verweist in einer Pressemitteilung vom Donnerstag darauf, dass es sich bei dem Grundstück um einen seit mehr als 50 Jahren öffentlich genutzten Weg handle und die Sperrung des Gehwegs somit rechtswidrig sei. Die Gemeinde Tutzing werde daher in Kürze eine Beseitigungsanordnung erlassen. "Eine einvernehmliche Regelung der Angelegenheit steht leider nicht in Aussicht", schreibt Grätz.

© SZ vom 14.07.2017 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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