Tutzing:Der Kleinkrieg geht weiter

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Kurz nachdem die Gemeinde Tutzing ihre Klage zurückgezogen hatte, startet Stephan Wanner die nächste verbale Attacke

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Dass Tutzings Bürgermeister Rudolf Krug sich über eine Presseerklärung an die Öffentlichkeit wendet, kommt eher selten vor. Aber in der Dauerfehde mit seinem Amtsvorgänger Stephan Wanner, der mit Pressemitteilungen wahrlich nicht spart, sieht Krug jetzt Bedarf, einige Punkte klarzustellen. Dabei geht es um Vorgänge, die bis in Wanners Amtsperiode 2008 bis 2014 zurückreichen. Die Auseinandersetzungen haben inzwischen mehrere Gerichte beschäftigt und nicht unerhebliche Aktenberge produziert.

Zum jüngsten Streitfall schreibt Krug: "Herr Dr. Wanner schickte Anfang letzten Jahres eine Reihe von E-Mails an Tutzinger Bürger, die Verschwörungstheorien, Beschuldigungen und Verleumdungen gegen einen Mitarbeiter des Landratsamtes und die Gemeinderäte des ehemaligen Rechnungs- und Prüfungsausschusses enthielten. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass sie eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlichen Gemeinderäte hat." Sie habe daher Wanner eine Unterlassungserklärung abverlangt, die in eine Klage gemündet ist. Wie nötig ein solcher Rechtsschutz sei, so Krug weiter, zeige die Tatsache, dass Wanner zwischenzeitlich Strafanzeigen gegen diesen Personenkreis und den Landrat erstattet habe. Die Staatsanwaltschaft habe diese Vorwürfe als völlig substanzlos angesehen, ebenso die Generalstaatsanwaltschaft, die auf Beschwerde Wanners eingeschaltet worden sei. Die Strafanzeigen seien zurückgewiesen worden.

In der Unterlassungsklage habe der zuständige Senat des Oberlandesgerichts der Gemeinde nun geraten, die Berufung zurückzunehmen. Denn Wanners beleidigende Äußerungen seien "überhaupt nicht geeignet, das Ansehen der Gemeinde herabzuwürdigen". Aufschlussreich findet Krug die tragende Begründung dafür und zitiert das Gericht: "Bei näherer Lektüre (der Emails) wird der unbefangene Leser jedoch den Eindruck gewinnen, dass hier - offensichtlich wegen einer verlorenen Wahl - mit lange zurückliegenden Vorgängen 'nachtarockt' werden soll".

Diese Auffassung teile auch die Gemeinde Tutzing. Unter Abwägung aller Umstände habe der Gemeinderat daher einstimmig beschlossen, das Verfahren nicht fortzusetzen. Krug schließt mit einem Friedensappell, der vor allem seine Mitarbeiter im Rathaus entlasten soll. Denn dort sieht man viel Arbeitszeit gebunden an immer wieder neue juristische Auseinandersetzungen mit Wanner, verbunden mit umfangreichen Schriftsätzen. "Die Gemeinde würde sich wünschen, dass Herr Wanner die Geste aufgreift und nunmehr seinen ,Kleinkrieg' gegen die Gemeinde beenden möge, damit die Mitarbeiter der Gemeinde sich im Interesse Tutzings wieder ungestört sinnvolleren Aufgaben zuwenden können."

Doch darauf will sich Stephan Wanner offenkundig überhaupt nicht einlassen. Im Gegenteil. Nur wenige Stunden, nachdem Krug seine Mitteilung verschickt hat, holt Wanner verbal mächtig aus und wiederholt seinerseits schriftlich seine Vorwürfe. "Fiese und unappetitliche Schmutzeleien vor der letzten Kommunalwahl" tituliert er. Und sieht die Gemeinde Tutzing als Verlierer im Prozess "gegen Dr. Stephan Wanner auch in der zweiten Instanz". Die drei Berufsrichter des Oberlandesgerichtes seien übereinstimmend der Auffassung gewesen, dass die Berufung der Gemeinde Tutzing offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe und deshalb beabsichtigt sei, die Berufung zurückzuweisen. Jurist Wanner, der gern in eigener Sache auftritt, setzt mit einer gezielten Beschuldigung gleich noch eins drauf: Der amtierende Bürgermeister habe durch Rechtsanwaltskosten "wohl zum Nachteil seiner Gemeinde einen Schaden von zirka 30 000 Euro zu verantworten und sich dadurch möglicherweise einer Untreue schuldig gemacht". Das hört sich nicht danach an, als ob die beiden bald mal ein Bier miteinander trinken würden.

© SZ vom 04.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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