Sozialgerechte Bodennutzung:Grundbesitzer in der Pflicht

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Gemeinde Andechs will bezahlbaren Wohnraum schaffen

Von Ute Pröttel, Andechs

Kurz vor Jahresende hat der Andechser Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum gefasst. Seit 2014 beschäftigt das Thema die Kommunalpolitiker. Nun hat die große Mehrheit gegen die Stimmen der beiden CSU-Vertreter Georg Scheitz und Benedikt Baur zugestimmt. In der Präambel heißt es: "Insbesondere soll auch der einheimischen Bevölkerung ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für die Umsetzung durch klassische Einheimischenmodelle ebenso wie im Rahmen einer sozialen Wohnraumförderung für Eigentums- und Mietwohnungen."

Die neue Regelung greift ab einer Ausweisung von mehr als 500 Quadratmetern neuen Wohnraums. Diese Bagatellgrenze bezieht sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf ein zusammenhängendes Baugebiet. Wer von neuem Baurecht auf seinem Grundstück profitiert, wird verpflichtet, etwa ein Drittel der Fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Außerdem sieht der Beschluss eine Beteiligung an den Planungs- und Erschließungskosten sowie an den Kosten der sozialen Infrastruktur vor. Das spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn durch neuen Wohnraum auch mehr Kindergartenplätze geschaffen werden müssen oder die örtliche Feuerwehr mit neuem Gerät ausgestattet werden muss. Wenigstens 40 Prozent des Wertzuwachses durch die Planung muss jedoch beim Eigentümer verbleiben.

Bürgermeisterin Anna Neppel zeigte sich im Gespräch mit der SZ zufrieden, dass die Gemeinde Andechs nun über ein Instrument verfügt, das es ermöglicht, bezahlbaren Wohnraum auf privaten Flächen zu realisieren. Sie betonte, dass es sich aber um ein kooperatives Modell handle, das in gegenseitigem Einvernehmen mit den Grundstücksbesitzern funktioniert. "Wir schließen einen städtebaulichen Vertrag mit zwei Unterschriften."

Erste Anwendung könnte der Beschluss bei einem Bauvorhaben der Vereinsbank in Erling finden. Auch bei der Ausweisung von Baurecht für die innerorts liegende Stadlerwiese wird das neue Verfahren greifen. "Mit den Eigentümer stehen wir in Kontakt", sagte Neppel. Eine Einbindung der sozialen Komponente stelle für sie kein Problem dar. Auch bei der neuen Bebauung des ehemaligen Max-Planck-Geländes ist die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum vorgesehen. Der Grundsatzbeschluss ist bereits in Kraft und ist damit für alle künftigen Verfahren verbindlich.

© SZ vom 15.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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