Schondorf:Kriegsbeil soll ruhen

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Schondorf und Augsburg streiten um Baurecht am Seeufer

Von Armin Greune, Schondorf

Der Rechtsstreit mit der Stadt Augsburg um eine Bebauung des Erholungsgeländes am Schondorfer Ammerseeufer ist nicht beigelegt. Das Kriegsbeil soll aber wenigstens für zehn Jahre ruhen. Beide Parteien einigten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf ein Stillhalteabkommen: Die Stadt Augsburg verzichtet vorerst auf ihr umstrittenes Baurecht, die Gemeinde Schondorf hebt den bestehenden und den in Planung befindlichen neuen Bebauungsplan samt Veränderungssperre auf. In der jüngsten Sitzung stimmten alle Gemeinderäte dem außergerichtlichen Vergleich zu.

Es geht um ein Filetgrundstück direkt am See: Ein 4000 Quadratmeter großer Park zwischen Seestraße und Ammersee mit Strand, Steg und Bootshaus, der als Freizeitgelände von Stadtbediensteten genutzt wird. Derzeit stehen dort nur ein Kiosk und ein Verwalterhaus. Doch die Stadt Augsburg bemüht sich seit 2006, für ihren Grundbesitz zusätzliches Baurecht zu erwirken, um mit einem Verkauf ihren defizitären Haushalt zu entlasten. Für den südlichen Bereich des Areal, wo sich die Umkleiden befinden, wurde ein Bauantrag für ein "Einfamilienhaus" mit 358 Quadratmetern Geschossfläche eingereicht. Schondorf wollte dies mit einem Bebauungsplan verhindern, Augsburg errang vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Etappensieg: Der Senat sah auf dem Grundstück Seestraße 15 eine Baulücke, zumal die Bauleitplanung der Gemeinde fehlerhaft war. Die darin vorgesehene Tiefgarage sei dem Bauwerber nicht zuzumuten und die Zufahrt dafür war falsch geplant, fand das Gericht. Daraufhin reichte Schondorf im August 2013 eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht ein, um eine Revision zu erwirken. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen.

Doch leider war auch in diesem Planentwurf der Wurm drin: Wie Müller erläuterte, war die Hochwasserlinie falsch eingetragen worden. Da auf ihr die Begründung der Ablehnung des Bauvorhabens beruht, waren die Chancen für einen Erfolg vor Gericht "relativ schlecht", ergänzte Bürgermeister Alexander Herrmann.

Dass Schondorfs Gemeinderäte trotz des Kompromisses noch lange nicht ihren Frieden mit Augsburg gemacht haben, zeigte sich bei einem anderen Thema: Die Stadt hatte einen Tekturantrag eingereicht, weil man drei bereits genehmigte Parkplätze auf dem Grundstück neu ordnen will. Auf dem relativ steilen Gelände wäre sonst eine Stützmauer nötig, erklärte Herrmann, deshalb soll ein Stellplatz so gedreht werden, dass er parallel zur Straße ist. Nicht nur Wolfgang Schraml (FW) war verärgert, dass trotz Stillhalteabkommen "zu jeder Sitzung eine neue Änderung eingereicht wird" - der Antrag wurde mit sechs zu sieben Stimmen abgelehnt.

© SZ vom 26.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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