Schondorf:Klage gegen den Denkmalschutz

Die Gemeinde will sich nicht mit dem Verbot abfinden, den denkmalgeschützten Lagerschuppen am Schondorfer Bahnhof abzureißen. In der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat mit elf gegen vier Stimmen, vorsorglich Klage gegen den im November eingegangenen Bescheid des Landratsamtes einzulegen. Die Behörde hatte darin die Erlaubnis zur Beseitigung des Gebäudes nicht erteilt, weil es ein geschichtlich und künstlerisch bedeutendes Denkmal sei und das ursprüngliche Ziel der Gemeinde, an dessen Stelle eine Bushaltestelle nicht zu realisieren ist.

Eine juristische Beratung habe ergeben, dass der Bescheid an sich gut begründet sei und die Klage wenig Erfolg verspreche, wenn Schondorf keine überzeugende Alternativplanung vorlegen kann, sagt Bürgermeister Alexander Herrmann. Wenn aber der Bescheid stillschweigend anerkannt werde, hätte man damit auch die grundsätzliche Denkmaleigenschaft des Gebäudes bestätigt. Mit einer vorsorglichen Klage wolle man sich "nichts vergeben", so ließe sich auch eventuell Zeit gewinnen, um eine neue Begründung für den Abriss zu finden, die gegen den Denkmalschutz angeführt werden konnte. Wie der Bahnhof ist auch das Lagerhaus Schondorfer Eigentum. Der Gemeinderat hat bereits viermal für den Abriss gestimmt. Auch beim Bürgerentscheid 2014 ergab sich eine knappe Mehrheit dafür, die Güterhalle einzuebnen, um mehr Sicherheit im Verkehr zu schaffen.

© SZ vom 31.12.2016 / arm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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