Pöcking:Baugrund für Einheimische

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die Gemeinde vergibt Grundstücke. Die Anmeldung hat begonnen

Baugrund ist in den Seegemeinden schon lange Mangelware. Und wenn sich mal ein solches Grundstück auftut, dann ist es meist so teuer, dass an Bauen finanziell ohnehin nicht mehr zu denken ist. Und man sich damit begnügen müsste, ein Zweimannzelt aufzustellen und darin für den Rest den Lebens zu wohnen. So ist das am See, es sei denn, die Gemeinden weisen Einheimischenmodelle aus. Was etwas knifflig ist, denn der Kriterienkatalog will sehr genau durchdacht sein, um nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.

Die Gemeinde Pöcking hat sich nun Richtlinien überlegt, um an Einheimische Baugrundstücke am Ascheringer Weg hinter dem Betreuten Wohnen zu vergeben. Mehr als 200 Interessierte haben sich bereits bei der Gemeinde gemeldet. Da heißt es auswählen. Der neue Kriterienkatalog hat vor allem das Ziel, dass die dörfliche Struktur mit seiner ausgewogenen Bevölkerungsstruktur erhalten bleibt. Der wichtigste Grundsatz für die Vergabe ist, dass die Bewerber in Pöcking wohnen. Als Bewerbungsberechtigte gelten Bürger, die seit mindestens fünf Jahren im Ort leben oder arbeiten.

Vergeben werden die Grundstücke dann nach einem Punktesystem. Die Rangfolge der Vergabe richtet sich entsprechend einem Punkteschlüssel nach sozialen Kriterien und Gesichtspunkten hinsichtlich der Familien- und Einkommensverhältnisse. Die von den Bewerbern ausgefüllten Fragebögen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, sichert die Gemeinde zu. Nicht mitmachen dürfen Pöckinger, denen bereits eine Wohnung oder ein Grundstück innerhalb der vergangenen zehn Jahre von der Gemeinde zugeteilt wurde. Die Staatsangehörigkeit ist für die Bewerbungsberechtigung ohne Bedeutung. Positiv auf den Punktekatalog wirkt sich übrigens auch aus, wenn sich der Bewerber in Pöcking bereits seit längerem ehrenamtlich engagiert - etwa bei der Feuerwehr oder den Sanitätern. Anträge für die Bewerbung gibt es im Bauamt des Rathauses. Bis zum 30. September können die Fragebögen in der Gemeinde abgeholt werden, die Abgabefrist läuft dann bis zum 13. November.

© SZ vom 19.08.2015 / bad - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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