Herrsching:Wasser wird teurer

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AWA-Ammersee erhöht zum 1. Januar 2018 die Gebühren

Von Christine Setzwein, Herrsching

Die Andechser, Herrschinger, Inninger, Seefelder, Wörthseer und Pähler müssen vom 1. Januar 2018 an höhere Wassergebühren zahlen. Sie alle sind Kunden der Wasser- und Abwasserbetriebe AWA-Ammersee, und die erhöhen die Preise. "Die vielen Investitionen, die wir vorhaben, würden zu einer Unterdeckung führen", begründete Verwaltungsratsvorsitzender Wolfram Gum in der Sitzung am Mittwoch diesen Schritt. Aber die Erhöhung sei maßvoll, und die AWA-Preise seien immer noch sehr niedrig. Für den Kubikmeter Schmutzwasser sind künftig in allen Gemeinden 1,71 Euro fällig (bisher 1,51 Euro), für das Niederschlagswasser 92 Cent (85 Cent). Mit 1,42 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser zahlen die Inninger im neuen Jahr am meisten, bisher sind es 1,26 Euro. In Andechs steigt der Wasserpreis 2018 auf 1,28 Euro, in Herrsching auf 1,34, in Pähl auf 1,32, in Seefeld auf 1,37 und in Wörthsee auf 1,38 Euro pro Kubikmeter. Die letzte Gebührenerhöhung wurde 2015 vorgenommen.

Eine der Investitionen werden die Kunden bald kennen lernen. Mitte Oktober werden sie per Schreiben über ein neues Angebot informiert: das AWA-Bürgerportal, das Mario Löser, zuständig für die EDV, vorstellte. Auf diesem Portal kann in Zukunft der Zählerstand gemeldet, ein Konto angelegt, Verbrauchsdaten abgefragt und die Bescheide der vergangenen Jahre angeschaut werden. Die Planung habe etwas gedauert, sagte Löser, denn den Verbrauchern soll höchste Datensicherheit geboten werden. Das Bürgerportal (https://portal.awa-ammersee.de) passt sich allen Endgeräten an, Tablets, Desktops und Smartphones. "Wir haben keine Cloud, und die Seite ist frei von Flash und Javascript", betonte Löser. Auf das Portal kommen die Kunden über die Ablesekarte oder ein separates Schreiben der AWA-Ammersee mit QR-Code.

Ob denn die AWA Probleme mit defekten Wasserzählern habe, wollte der Herrschinger Bürgermeister Christian Schiller wissen. Thomas Tinnes verneinte, ihm sei nur ein einziger Fall einer Beanstandung bekannt.

© SZ vom 21.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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