Herrsching:Komplizierte Verhältnisse

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Auwald bei Lochschwab: Der Gemeinderat hat bislang ein Pflegekonzept abgelehnt. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Für Pflegemaßnahmen am Ammersee-Westufer sind verschiedene Behörden zuständig

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Kaum etwas ist so kompliziert wie die Zuständigkeiten am Ammersee-Ostufer. Drei Anträge aus Bürgerversammlungen, in denen Herrschinger jeweils eine bessere Pflege beziehungsweise ein Pflegekonzept für die Uferbereiche in Lochschwab und Breitbrunn gefordert hatten, wurden deswegen in der letzten Gemeinderatssitzung völlig anders bewertet. Auch wenn das Ammersee-Ostufer geografisch scheinbar in der Gemeinde Herrsching liegt, gehört der größte Teil de facto zum Landkreis Landsberg. Eigentümer ist der Freistaat Bayern, für den wiederum die Staatliche Seen- und Schlösserverwaltung die Verwaltung übernommen hat. Lediglich für den Seeuferbereich mit dem öffentlichen Fußweg zwischen Rhein-Main-Donau-Gelände bis zum "Kreuz" in Lochschwab ist Herrsching als Pächter zuständig. Hier gehört der größte Teil auch zum Landkreis Starnberg.

Auf diesen Bereich bezog sich der Antrag von Peter Graßmann: Er forderte eine konsequentere Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzepts ein. Vor allem Bäume und Sträucher müssten geschnitten werden, um besser auf den See schauen zu können. Tatsächlich hatte die Gemeinde den Bereich in den letzten fünf Jahren nur wenig gepflegt, erklärte Umweltbeauftragte Franziska Kalz. Wegen illegaler Baum- und Gehölzfällungen einiger Bürger hatte die Gemeinde sich weitgehend zurückgezogen. Das soll jetzt anders werden: Die Verwaltung wird einen Maßnahmenkatalog erarbeiten und die geschätzten Kosten zur Pflege in den Haushalt einstellen. Eine Überarbeitung des Konzepts mit Bürgerbeteiligung lehnte das Ratsgremium jedoch ab. Das Konzept sei "gut", so Kalz, und unter Einbeziehung der Bürger erarbeitet worden. Zudem sei Herrsching lediglich Pächter. Größere Eingriffe müssten von der Staatlichen Seen- und Schlösserverwaltung bewilligt werden. Karin Spauns Antrag, in dem eine Reform des Pflegekonzepts in Lochschwab gefordert wurde, lehnte die Ratsmehrheit ab. Ihre Anregung mehr Sitzbänke aufzustellen, soll mit dem Eigentümer geklärt werden. Das Stutzen der "grünen Wand am Ende der Seepromenade" kann die Gemeinde aber nicht veranlassen: Diesen Bereich haben die Herrschinger nämlich nicht mehr gepachtet. Er ist Landschaftsschutzgebiet und zählt zur "freien Natur", in der der Mensch nicht ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden eingreifen dürfe.

In Breitbrunn hatte Reinhard Lidl vom Verein "Ammersee Ostufer für Mensch und Natur" den Antrag gestellt, dass die Kommune sich in Landsberg dafür einsetzen möge, dass - wie in Lochschwab - ein Pflegekonzept für den Uferbereich aufgestellt wird. So einfach geht das aber nicht. Für diesen Bereich sind Landsberger Naturschutzbehörden und Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung zuständig. Anders als in Lochschwab handelt es sich auch nicht um eine Grünanlage mit öffentlichen Weg, sondern um einen Trampelpfad in freier Natur. "Da können wir gar kein Pflegekonzept aufstellen", so Schiller. Hier gilt die Landsberger Landschaftsschutzverordnung "Ammersee-West". Die Gemeinde versprach aber, einen mit den Behörden abgestimmten Maßnahmenkatalog zusammenzustellen. So soll etwa die "Schilfwalze" entfernt werden, die nach Hochwasser auf dem Weg liegen bleibt. Es sollen auch Sträucher, Büsche und atypische Pflanzen entfernt und Kiesflächen freigelegt werden.

© SZ vom 29.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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