Herrsching:Kindergartenbesuch wird teurer

Der bisher privatrechtlich betriebene Gemeindekindergarten "Johannes A. Wunder" in Herrsching wird im September öffentlich-rechtlich. Dafür hat der Gemeinderat eine neue Satzung beschlossen. Künftig wird die Kommune den Kindergarten und die Zwergengruppe für unter Zweijährige als "öffentliche Einrichtung für Kinder der Gemeinde Herrsching" betreiben. Die zunehmend komplexeren steuerlichen und rechtlichen Anforderungen waren der Grund für die Änderungen. Das inhaltliche Konzept, das als Schwerpunkt die Gesundheitsbildung nach Sebastian Kneipp hat, bleibt gleich.

Für die Eltern werden sich allerdings die Gebühren ändern. Diese wurden auf Anraten der Rechtsaufsicht sowohl für die Kindergarten- als auch für die Zwergengruppe erhöht, um den gesetzlichen Vorgaben bei Gebührenstaffelungen zu entsprechen. Für ein Kind, das sieben bis acht Stunden gebucht hat, müssen vom September an bei einem Bruttoeinkommen bis 31 000 Euro 82 Euro im Monat bezahlt werden. Bisher waren es 72 Euro. Eltern, die ein Bruttoeinkommen über 70 000 Euro haben, zahlen für die gleiche Buchungszeit 190 statt 172 Euro.

© SZ vom 18.06.2018 / pat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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