Herrsching:Alkoholverbot im Kurpark

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Die Gemeinde Herrsching reagiert auf Rowdytum

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Es verging kaum eine Sitzung in den Sommermonaten, in der Bürgermeister Christian Schiller nicht von Alkoholexzessen, Vandalismus und Rowdytum im Herrschinger Kurpark berichtet hatte. Der Kulturverein hatte bereits im Vorjahr seine Skulpturenausstellung aufgegeben. Wiederholt waren die Kunstwerke beschädigt worden. Heuer richtete sich die Zerstörungswut auf öffentliche Toiletten und Bänke. Außerdem war die Grünanlage am Ammersee nach warmen Sommerabenden regelmäßig mit Scherben und Müll übersät. Der Kurpark drohte zur "No-Go-Area" zu werden, nachdem wiederholt Spaziergänger im Park angepöbelt worden waren. Jetzt hat die Gemeinde Herrsching die Reißleine gezogen. Nach intensiven Diskussionen wird die Satzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde geändert. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens herrscht ein generelles Alkoholverbot.

Über ein solches hatte der Gemeinderat bereits im Vorjahr diskutiert. Den Kurparkbesuchern sollte damals noch eine letzte Chance eingeräumt werden. Diese haben sie nicht genutzt. So lautete das Resümee der diesjährigen Sommersaison. Obwohl der Sicherheitsdienst öfter durch den Park patrouilliert war, war die Situation in den warmen Monaten kein bisschen besser gewesen. Vor allem Jugendliche hätten den Kurpark als Partyzone missbraucht. Aus der ganzen Region wären sie mit der S-Bahn an den Ammersee gefahren. "Tragerlweise haben sie Bier sowie Wein und Schnaps mitgebracht", erklärte Willi Welte (CSU), der als Taxifahrer die Ankommenden am Bahnhof beobachtet hatte. Mal wurden die diversen Schulabschlüsse mit einem Besäufnis gefeiert, dann in den lauen Nächten rücksichtslos gefeiert. "Wie lange wollen wir da noch zuschauen?", fragte Christina Reich (CSU).

Die neue Satzung soll vor allem der Polizei und dem Sicherheitsdienst eine Handhabe geben, Platzverweise auszusprechen und die Personalien der alkoholisierten Besucher aufzunehmen. Bisher war das nicht möglich gewesen. Allerdings werden von der neuen Regelung auch Bürger betroffen sein, die den Abend gesittet mit einem Glas Rotwein am Ammersee ausklingen lassen wollen. "Das Alkoholverbot gilt natürlich für alle", sagte Schiller. Hier dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro rechnen. Eine Ausnahme wird es geben: Beim Schlossgartenfest und bei anderen von der Gemeinde genehmigten Veranstaltungen darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt werden.

Als weitere Maßnahme werden die Stunden der Gemeindejugendpfleger aufgestockt. Sie sollen in den Sommermonaten immer wieder an den See gehen und dort auf die Jugendlichen positiv einwirken. Jugendpfleger Christian Kreilkamp gab aber zu bedenken, dass es schwierig sei, einerseits als Aufpasser am See den "Jugendlichen hinterherzurennen und sie zum Aufräumen zu bewegen" und andererseits Ansprechpartner im offenen Betrieb des Jugendhauses zu sein. "Kontakt zu den Jugendlichen halten, das kann aber funktionieren."

© SZ vom 16.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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