Gilching:Bürgerbegehren ist zulässig

Bei der Abstimmung im Februar geht es um Radwege und die geplante Westumfahrung.

Christian Deussing

GilchingMit insgesamt 1531 gültigen Unterschriften und nach rechtlicher Prüfung ist das Bürgerbegehren "Westumfahrung Gilching - mit sicheren Rad- und Fußwegen" zulässig. Der Entscheid ist für den Sonntag, 9. Februar, terminiert. Das legte am Dienstag der Gilchinger Gemeinderat fest. Dessen Mehrheit sieht jedoch der Abstimmung mit großem Unbehagen entgegen und will deshalb nach Antrag der CSU-Fraktion ein Ratsbegehren für die bisherige Planung starten. Entschieden wird darüber in der nächsten Gemeinderatssitzung. Die Einwohner hätten "kein Verständnis", wenn jetzt der Bürgerentscheid den Bau der Westtangente womöglich erheblich verzögere und behindere, sagte der stellvertretende Rathauschef Richard Schlammerl (CSU).

Sein Fraktionskollege Manfred Herz forderte den Initiator des Bürgerbegehrens, Kilian Häuser, sogar noch in der Sitzung auf, den "Mut aufzubringen, das Begehren zurückzuziehen". Darauf ließ sich der Ortsvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) jedoch nicht ein. Er hatte zuvor aber sein Rederecht als Mitinitiator genutzt und bot überraschend eine neue Lösung am Röchnerknoten an - wo der Radweg unter der S-Bahnunterführung in Richtung Ammersee wegen des Bauprojektes wegfallen soll. Laut Häuser könnte der Radweg auf die südliche Seite der Lindauer Autobahn verlegt werden, wobei ein weiterer Grunderwerb sicher möglich wäre. Bürgermeister Manfred Walter (SPD) hielt dagegen, dass diese Variante aber nicht in dem Begehren vorgeschlagen worden sei; daher hätten die Bürger diesen Aspekt auch nicht unterzeichnen können.

Die Gemeinde hofft, dass nach langer Planung im kommenden Jahr der Spatenstich für die etwa 5,5 Kilometer lange Westumfahrung erfolgen kann.

© SZ vom 14.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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