Gauting:Was Bürger fragen dürfen

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Gautinger Gemeinderäte wollen strenge Auslegung lockern

Die restriktive Haltung von Gautings Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) in der Bürgerfragestunde geht sogar den meisten Gemeinderäten zu weit. Sie wollen auch Fragen zu Themen zulassen, die auf der Tagesordnung stehen. Bisher unterbindet die Rathauschefin solche Wortmeldung konsequent, weil sie ihrer Ansicht nach unzulässig wäre. Anderer Ansicht sind da die Vertreter von Grünen, SPD, FDP und Piratenpartei sowie den Parteifreien. Sie fordern, die Geschäftsordnung zu ändern, um Klarheit zu schaffen.

Etliche Besucher von Gemeinderatssitzungen, die Fragen stellen oder auch nur ihre Anliegen formulieren wollten, sind schon ziemlich schroff ausgebremst worden. Manchmal ist Kössinger schon so weit gegangen, mit dem Rauswurf zu drohen, wenn sich jemand nicht so einfach zum Schweigen bringen ließ. Zuletzt erging das einer Gruppe aus Königswiesen so, die ihre Meinung zum Ausbau der dortigen Bahnunterführung kundtun wollte. Auf der Tagesordnung stand ihr Bürgerantrag, der dann aus formalen Gründen gar nicht behandelt wurde. In der Bürgerfragestunde hätten sich Vertreter der Initiative, die gegen den großen Ausbau ist, gerne dazu geäußert, sie durften aber nicht.

"Mehr Möglichkeit zur Teilhabe", fordert nun die SPD-Fraktionssprecherin Julia Ney im Namen von insgesamt 13 Gemeinderäten, die damit eine knappe Mehrheit bilden. Sie beantragen, dass die Geschäftsordnung der Gemeinde so geändert wird, dass Fragen und Anmerkungen zu Themen, die auf der Tagesordnung der nachfolgenden Sitzung stehen, ausdrücklich zugelassen sind. Die Antworten darf aber nur die Bürgermeisterin geben. Bisher steht im Paragraph 26 lediglich, dass vor jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde stattfindet, die höchstens eine halbe Stunde dauert. Welche Themen dabei erörtert werden dürfen, ist nicht geregelt. Aus einer Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums, auf die sich die SPD-Fraktion beruft, geht hervor, dass die Gemeinden selbst regeln dürfen, wie sie das handhaben wollen.

"Staatliche Vorgaben hierzu gibt es nicht", erklärt das Ministerium. Der Grundsatz der repräsentativen Demokratie sei aber zu beachten, ein Mitberatungsrecht haben Bürger demzufolge nicht. Die Fraktionen, die nun eine großzügigere Handhabe fordern, empfinden Fragen aus der Bürgerschaft "als durchaus hilfreich"; sie sollten daher "mit dem erforderlichen Respekt behandelt werden".

Das ist nicht das einzige Thema, bei dem die Gautinger Bürgermeisterin eine besonders restriktive Linie verfolgt. Auch die Veröffentlichungen von Beschlussvorlagen und Protokollen hat Kössinger stark eingeschränkt. Im Internet veröffentlicht die Gemeinde jetzt weniger als bisher; beendet wurde auch die in vorherigen Amtsperioden übliche Praxis, der Presse vor der Sitzung umfangreiche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

© SZ vom 04.12.2015 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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