Gauting:Übergriff auf Kollegin

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Landgericht verurteilt Lkw-Fahrer zu 18 Monaten Bewährungsstrafe

Ein Familienvater, der an seinem Arbeitsplatz in einer Firma in Gauting eine Kollegin massiv sexuell genötigt hat, ist jetzt rechtskräftig zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 31-Jährige soll die Frau an einem Nachmittag Ende November 2014 in der Firma plötzlich am Arm gepackt und sie gegen eine Schrank geschoben. Anschließend soll er ihr an die Brust und in den Intimbereich gefasst haben. Als der Lkw-Fahrer die Frau für einen Augenblick losließ, ergriff sie Flucht. Kurz darauf brachte der 31-Jährige sie jedoch erneut in seine Gewalt und griff ihr wiederum in den Schritt.

Da angeblich ein anderer Mitarbeiter der Firma Zeuge dieses zweiten Übergriffs wurde, soll der Lkw-Fahrer von seiner Kollegin abgelassen haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Starnberg hatte der 31-Jährige den Vorfall zunächst geleugnet, dann aber erklärt, das Ganze sei "nur ein Spaß" gewesen. Gegen die vom Amtsgerichts verhängte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten legte die Staatsanwaltschaft an diesem Dienstag vor dem Landgericht München II Berufung ein, da sie das Strafmaß als zu milde empfand. Auch der Lkw-Fahrer ging in die Berufung, da er das Urteil nicht akzeptieren wollte.

Richterin Sabine Klemt machte dem 31-Jährigen klar, er solle sich lieber überlegen, ob er seine Berufung aufrecht erhalten will. Das Amtsgericht ging in seiner Urteilsbegründung von einem "einmaligen Ausrutscher" des Angeklagten aus. Wenn eine Strafe von mehr als einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werde, müssten besondere Voraussetzungen vorliegen, so Richterin Klemt. Die könne sie nun wirklich nicht sehen, sagte sie. Wenn seine Kollegin erneut aussagen müsse und das Gericht sie für glaubwürdig hält, komme er nicht noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon, sagte Richterin Klemt zu dem Lkw-Fahrer. Nach einer Beratungspause mit seinem Verteidiger lenkte der 31-Jährige ein. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück.

© SZ vom 15.06.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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