Gauting:Ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit

Lesezeit: 1 min

Asylbewerber vor der Gemeinschaftsunterkunft in Gauting. Ein Bürger hat sich beschwert und sogar geklagt. (Foto: Georgine Treybal)

Gemeinderäte distanzieren sich von den Äußerungen eines Bürgers über asylsuchende Nachbarn

Von Annette Jäger, Gauting

Der Gautinger Gemeinderat will eine gemeinsame Erklärung abgeben und sich darin deutlich gegen die fremdenfeindlichen Äußerungen eines Bürgers bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen positionieren. Der Nachbar der ehemaligen Schmidt-Klinik in der Bergstraße hatte gegen die Unterbringung der Flüchtlinge geklagt, mit einem Eilantrag versucht, die schon jetzt dort lebenden acht Bewohner zu vertreiben und die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen zu verhindern. Im Gespräch mit der SZ hatte er sie als "Kroppzeug" bezeichnet und gedroht, auch in anderen Gemeinden die Nachbarn gegen Flüchtlingsunterbringung zu mobilisieren.

Petra Neugebauer (SPD) sah in den Beschimpfungen den Tatbestand der Volksverhetzung gegeben. Der Mann würde den öffentlichen Frieden stören und zu Hass aufstacheln, sagte sie in der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Sie machte den Vorschlag, Anzeige gegen ihn zu erstatten, es sei ein "unfassbarer Vorgang." Der Ball, zu reagieren, liege nun bei der Gemeinde. Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) hielt jedoch eine Strafanzeige für verfehlt. "Wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, erhält der Betroffene den Eindruck, er hat recht gehabt", warnte sie. Dies gelte es zu vermeiden. "Wir sind uns alle einig: Wir finden so etwas grauenhaft und wollen es nicht haben." Als Institution wolle sie jedoch von einer Anzeige absehen. Sie favorisiere gemeinsames Diskutieren. Neugebauer pochte darauf, "ein Zeichen zu setzen". So schlug Jürgen Sklarek (SPD) vor, eine gemeinsame Erklärung des Gemeinderats abzugeben, in der man sich von den verunglimpfenden Äußerungen distanzieren will.

Mit der Klage gegen die Unterbringung ist der Gautinger vergangene Woche gescheitert. Sie wurde vom Bayerischen Landgericht in einer Eilentscheidung abgewiesen. "Die Unterbringung ist rechtmäßig", informierte Kössinger (CSU) am Mittwoch die Gemeinderäte. Auch Landrat Karl Roth (CSU) hatte das Urteil begrüßt. Der Kläger hatte sich unter anderem über nächtlichen Lärm beschwert. Das Gericht machte nach Angaben von Kössinger deutlich, dass es hier um Menschen und nicht um Maschinen gehe, wenn man von Lärm spreche. Dazu gäbe es gemeindliche Vorgaben, die Ruhezeiten regelten. Der Kläger hatte die Unterbringung zudem als unvereinbar mit dem Baurecht erachtet. Das Gericht machte klar, dass die Unterbringung einer herkömmlichen Wohnnutzung gleiche. Nur weil Menschen mit anderer Hautfarbe einziehen, muss nicht das Baurecht verändert werden.

© SZ vom 25.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: