Gauting:Akten bleiben im Schrank

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Nur wenige Bürger nutzen die Informationsfreiheit

Von Michael Berzl, Gauting

Allzugroß ist das Interesse der Öffentlichkeit an den Akten im Gautinger Rathaus nicht. Seit fünf Jahren könnten sich die Bürger der Gemeinde auf die sogenannte Informationsfreiheitssatzung berufen, wenn sie Auskünfte verlangen. Bis auf einige Ausnahmen stünden ihnen damit eine ganze Menge Texte zur Verfügung. Lediglich zwei Anfragen habe es unter Berufung auf diese Satzung gegeben, berichtete Bürgermeisterin Brigitte Kössinger, als der Hauptausschuss über eine Aktualisierung der Inhalte diskutierte. Anlass für die Überarbeitung ist ein Verwaltungsgerichtsurteil vom Februar, das zur Folge hat, dass solche Satzungen in mehreren Gemeinden unwirksam sind, auch in Gauting. Die Entscheidung über eine neue Fassung fällt der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach den Pfingstferien am Dienstag, 20. Juni.

Trotz des geringen Interesses hätte Kössinger gerne eine Art Sicherheitsmechanismus gegen Missbrauch im neuen Satzungstext. Die Bürgermeisterin hatte nämlich im vergangenen Jahr die Erfahrung gemacht, wie sich das auswirken kann, wenn Anfragen ungebremst im Rathaus eintreffen. Anwohner der Frühlingstraße, die sich über Umleitungsverkehr vor ihrer Haustüre ärgerten, hätten "ganz bewusst durch gewisse Anfragen eine heftige Beschäftigung der Verwaltung" bewirkt. So etwas würde die Rathauschefin ihren Mitarbeitern gerne ersparen.

Nach Empfehlung des Hauptausschusses steht aber auch in der neuen Fassung die recht großzügige Formulierung: "Der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es nicht." In einem Punkt wurden die Pflichten der Kommune sogar noch ausgeweitet. Bisher ist der Anspruch auf Auskünfte auf Bürger der Gemeinde beschränkt, künftig soll "jeder" Auskunft verlangen können. Tobias McFadden von der Piratenpartei argumentierte, es könnte sich ja auch jemand aus einer Nachbargemeinde oder jemand, der umziehen will, für Vorgänge in Gauting interessieren.

Die Ansprüche der Bürger sind recht weitreichend. So muss zum Beispiel die Gemeinde auch "räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang" zur Verfügung stellen. Akten müssen "unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats" zugänglich gemacht werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Geheimzuhalten sind zum Beispiel Protokolle vertraulicher Beratungen oder Geschäftsgeheimnisse. Gratis ist der Service nicht. Je nach Aufwand können Gebühren von fünf bis 100 Euro anfallen.

© SZ vom 12.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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