Garatshausen:Bürger sollen an Ausbaukosten beteiligt werden

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Strittig ist, wer für den Ausbau der Alten Trauinger Straße zahlen soll. (Foto: Arlet Ulfers)

Feldafinger Gemeinderat beugt sich nach turbulenter Debatte nicht den Wünschen der Anlieger der Alten Traubinger Straße

Von Otto Fritscher, Garatshausen

Herbert Grönemeyer stellte einst die Frage, wann ein Mann ein Mann ist, die Feldafinger Gemeinderäte indes kauen aktuell an der Frage herum, wann eine Straße eigentlich eine Straße ist: Konkret geht es um die Alte Traubinger Straße im Ortsteil Garatshausen, und um deren Ausbau mittels Regenwasserkanal und Wasserleitung. Die Ausbaukosten, deren genaue Höhe noch nicht bekannt ist, sollen großteils auf die Anlieger umgelegt werden, wie es Straßenausbaubeitragssatzungen in vielen Kommunen regeln. Doch damit sind die allermeisten Anlieger der betroffenen Straße nicht einverstanden, auch wenn der Feldafinger Gemeinderat bereits in der Sitzung im März den beitragspflichtigen Ausbau beschlossen hatte.

Grund für den Ausbau ist ein Neubaugebiet, das im oberen Teil der Straße seit längerem geplant ist und nun in Angriff genommen werden soll. Vor der jüngsten Sitzung am Dienstagabend hatten sich mehr als 30 Anlieger der Alten Traubinger Straße mit einer Unterschriftenliste Bürgermeister Bernhard Sontheim aufgefordert, kostengünstigere Alternativen eingehend zu prüfen. Doch dies sei schon geschehen, argumentierten Sontheim und der Geschäftsleiter im Rathaus, Peter Englaender, in der Sitzung, an der viele Garatshauser Bürger teilnahmen.

Die Debatte nahm einen turbulenten, teilweise sogar kuriosen Verlauf. Zunächst scheiterte Sontheim mit seinem Ansinnen, den bereits gefassten Beschluss bestätigen zu lassen. Die Mehrheit der Gemeinderäte hob den Beschluss auf, nahm dann kurz darauf diesen Rücknahmebeschluss aber wieder zurück, weil sich die Gemeinde sonst regresspflichtig machen würde. Grund: Die Ausschreibung für bestimmte Arbeiten im Neubaugebiet ist bereits erfolgt. Nichtsdestotrotz argumentierten einige Gemeinderäte, man dürfe die Bürger nicht benachteiligen. Diese hatten ins Feld geführt, die Straße sei bereits in den siebziger Jahren einmal ausgebaut worden, damit sei eine sogenannte Erstherstellung erfolgt, und es handele sich jetzt sozusagen um Ausbauarbeiten, die von der Gemeinde bezahlt werden müssten.

Doch dafür gab es in der Sitzung keine handfesten Belege, und Peter Englaender, der sich akribisch auf die schwierige Thematik in Gesprächen mit dem Landratsamt vorbereitet hatte, verwies darauf, dass es sich nach Einschätzung des Landratsamtes eindeutig um einen beitragspflichtigen Ausbau handele.

Es bleibt also bei dem Beschluss von März, auch wenn sich Sontheim ein weiteres Mal mit Garatshausern und Abwasserverband zusammensetzen will. Wie hoch die Kosten sind, die auf die einzelnen Anlieger zukommen, steht noch nicht fest. Es ist aber gut möglich, dass sich einzelne Anlieger vor Gericht gegen die Kostenbescheide wehren werden.

© SZ vom 29.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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