Feldafing:Biss in den Daumen

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Flüchtling erhält Geldstrafe, weil er Zimmergenossen verletzt hat

Von Armin Greune, Feldafing

Der Vorfall ist zwar nicht vergessen, aber längst verziehen: Seit mehr als einem Jahr leben die beiden Kontrahenten wieder friedlich im gemeinsamen Zimmer in ihrer Asylbewerberunterkunft. Auch bis zu jener Nacht im Februar 2016 waren die jungen Eritreer monatelang miteinander befreundet - doch dann gerieten sie nach ausgiebigem Bierkonsum heftig aneinander. Der 23-Jährige biss dabei dem 25-Jährigen so tief in den Daumen, dass die Wunde genäht werden musste. Am nächsten Morgen soll der Jüngere erneut handgreiflich geworden sein, den Zimmergenossen gewürgt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben - was ihm eine Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen eintrug.

Vor dem Starnberger Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte weitgehend geständig. Er wies aber darauf hin, dass die erste körperliche Auseinandersetzung von beiden Seiten ausging. Im Gerangel habe ihm der 25-Jährige einen Daumen ins Auge gedrückt, worauf er sich mit den Zähnen zur Wehr gesetzt habe. Als beide - nach Aufenthalten in verschiedenen Krankenhäusern - am nächsten Morgen in der Unterkunft wieder aufeinandertrafen, habe er dann sein Mobiltelefon zerstört vorgefunden. Der Verdacht des Angeklagten richtete sich gegen den Kontrahenten- und es kam erneut zum Streit: "Es könnte sein, dass ich ihn noch mal geschlagen habe", sagte der 23-Jährige aus. Ein Alkoholtest nach der zweiten Tat ergab bei ihm morgens um sieben immer noch fast ein Promille.

Der Geschädigte erinnerte sich noch, dass er vor der erneuten Attacke schlaflos im Bett gelegen sei. Vom Hieb habe er Nasenbluten davongetragen - worauf er erneut in die Klinik kam und dort zwei Tage zur Beobachtung blieb. Inzwischen käme man aber längst wieder gut miteinander klar: "Ich möchte nicht, dass er bestraft wird", sagte der 25-Jährige auf die Frage der Richterin Brigitte Braun. Während die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro forderte, hielt Braun 90 Tagessätze für ausreichend. Damit blieb sie genau unter der Grenze, ab der Vorstrafen ins Führungszeugnis eingetragen werden. Die Richterin wies ausdrücklich darauf hin, dass der einkommenslose, mittlerweile als Asylbewerber anerkannte Angeklagte statt der Geldstrafe von 900 Euro auch Sozialstunden beantragen könne.

© SZ vom 22.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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