Dießen:Spielsalon stößt auf Ablehnung

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In Rathausnähe wollen die Dießener die Vergnügungsstätte nicht

Von armin greune, Dießen

Dem Antrag, direkt in der Ortsmitte einen Spielsalon einzurichten, erteilte der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats eine klare Absage. Am Montagabend fand sich für den Wunsch, in einem Laden am Marktplatz 2 einen Billardtisch, Dart- und Geldspielautomaten aufzustellen, kein Befürworter. Genau genommen gab es auch keine Widerredner. Das hatte die Bauverwaltung schon in ihrer schriftlichen Beschlussvorlage übernommen: Sechsmal wird dort auf "kerngebietstypische Vergnügungsstätten" im Sinne der Baunutzungsverordnung verwiesen - daran wollten die Gemeinderäte verständlicherweise nicht rütteln. Und schließlich ging es auch um Gleichbehandlung: 2008 hatte man ein Billard- und Spielautomatencafé in Dießen abgelehnt - am gesamten Ammersee-Westufer gibt es bis heute kein derartiges Unterhaltungsangebot.

Die Spielhalle wäre nur einen Steinwurf entfernt vom Rathaus am gerade einmal 300 Quadratmeter großen - und daher nie für Verkaufsveranstaltungen - genutzten "Marktplatz" der Gemeinde entstanden. Der und seine Umgebung einschließlich des Rathauses "ist vorwiegend geprägt durch Ladengeschäfte und Gastwirtschaften im Erdgeschoss", hatte Bauamtsleiterin Johanna Schäffert festgestellt. In den oberen Geschossen befänden sich Wohnungen und Freiberufler wie Zahnärzte oder Psychotherapeuten - das Quartier werde also nicht vorwiegend gewerblich genutzt. Mit mehr als 100 Quadratmeter Fläche sei der geplante Amüsierpalast eher als "kerngebietstypisch" anzusehen, meinte Schäffert - und deshalb im Mischgebiet rund um den Marktplatz deplatziert.

Vor allem aber müsse die Gemeinde die Anwohner und "die bestehenden sensiblen Nutzungen schützen", fand die Bauamtschefin in Hinblick auf die geplante tägliche Öffnung der "Vergnügungsstätte" von 9 oder 11 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Die Antragsteller hatten beabsichtigt, den bestehenden Laden umzubauen, so dass dort eine 108 Quadratmeter große Spielhalle, ein Sozialraum und ein Personal-WC untergebracht werden können. Änderungen an den Fassaden des Gebäudes wären nicht nötig gewesen.

© SZ vom 26.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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