Berg:Keine Ausnahmen

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Gemeinderat lehnt mehrere private Bauanträge ab

Von Katja Sebald, Berg

Einer darf bauen, zwei müssen warten: Der Berger Gemeinderat musste in seiner jüngsten Sitzung über drei Anträge auf Ausnahme von der Veränderungssperre entscheiden, die für das Gebiet am Sonnenhof im September 2017 erlassen worden war. Ein Bauherr darf nun endlich ein Vorhaben realisieren, für das der Gemeinderat bereits im März vergangenen Jahres grünes Licht gegeben hatte, das aber wegen der langen Bearbeitungszeit im Landratsamt in die Veränderungssperre "hineingerutscht" war, so die Formulierung aus dem Bauamt. Das Haus mit zwei Wohneinheiten wird nun ohne die ursprünglich geplante Tiefgarage gebaut werden.

Wolfgang Reiser konnte beruflich bedingt oft an den Gemeinderatssitzungen nicht teilnehmen. Die Bürgergemeinschaft ist mit zwei Sitzen im Rat vertreten. Nachrücker wäre Rupert Pfisterer aus Farchach. (Foto: Georgine Treybal)

Der Bauherr hat im Vorfeld zusammen mit der zuständigen Stadtplanerin und einer Landschaftsarchitektin einen städtebaulichen Vertrag ausgearbeitet, nach dem er sich verpflichtet, die nur noch lückenhaft bestehende Ortsrandeingrünung auf seinem Grundstück wieder herzustellen. Mit einer Gegenstimme von CSU-Gemeinderat Peter Haslbeck erteilte der Gemeinderat die Ausnahme. Um die Wiederherstellung genau dieser Ortsrandeingrünung, die für die Gemeinde von großer städtebaulicher Bedeutung ist und die durch einen entsprechenden Bauleitplan gesichert werden soll, ging es auch bei dem Antrag, der für das Nachbargrundstück gestellt wurde. Dessen massive, vom Landratsamt 2015 genehmigte Bebauung hat bereits den Blick auf Aufkirchen aus nördlicher Richtung entscheidend verändert.

Mit einem Antrag auf Tektur sollte dort ein bereits bestehender Balkon in Richtung Norden verschoben und gleichzeitig um zwei Quadratmeter vergrößert werden. Damit würde er jedoch in einen als private Grünfläche festgeschriebenen Bereich hineinragen und den Neupflanzungen für die Ortsrandbegrünung im Wege stehen. Bei einem gerichtlichen Ortstermin im April wurde außerdem festgestellt, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der mittlerweile verhängten Veränderungssperre ohnehin nur über einen Ausnahmeantrag entschieden werden kann. Der Berger Rat war sich in diesem Fall jedoch einig, dass die Ausnahme nicht erteilt werden soll. Auch für den ebenfalls am Sonnenhof geplanten Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage wurde keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt, da er den Zielen des Bebauungsplans entgegen steht, der für das Gebiet "Kreuzwegstationen" derzeit aufgestellt wird.

© SZ vom 12.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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