Andechs:Die Rechnung steht

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Andechser müssen für Ausbau der Ortsdurchfahrt zahlen

Von Ute Pröttel, Andechs

Eine Hausnummer nannte Martin Berger von der Andechser Finanzverwaltung dann doch schon mal: 2,70 Euro pro Quadratmeter. Das ist aller Voraussicht nach der Multiplikator, mit dem der Beitrag der Anlieger zum Ausbau von Herrschinger und Starnberger Straße in Erling errechnet wird. Hinzu kommt noch der sogenannte Nutzungsfaktor bei bebauten Grundstücken.

Die endgültigen Kosten, die auf die Anlieger der Ortsdurchfahrt zukommen, können erst nach Eingang der letzten Rechnung für die Sanierung der Staatsstraße 2067 errechnet werden. Das wird nicht vor Mitte 2018 sein. Auf die Anlieger umgelegt werden nur die Kosten für die Gehwegerneuerung und die neue Straßenbeleuchtung. Die LED-Leuchten sind auf dem neusten Stand der Technik, energiesparend und dimmbar. Zwischen ein Uhr nachts und fünf Uhr früh können sie gar komplett ausgeschaltet werden, erläutert Kämmerer Max Pänzinger im Gespräch mit der SZ. 45 Prozent der Kosten übernimmt die Gemeinde ebenso wie den Mehrpreis für die Gehwegplatten. Auf die etwa 65 Anlieger kommt somit eine Summe von etwa 300 000 Euro für den gesamten Abrechnungsbereich zu.

Dass auch die Anlieger der Starnberger Straße an den Kosten der Sanierung beteiligt werden, wollen einige Anlieger erst mit der Einladung zur Anliegerversammlung am Montagabend im Klostergasthof erfahren haben. Eine Anliegerin beklagt einen nennenswerten Wertverlust ihres Anwesens, das von einem Sichtdreieck betroffen ist. Und nun müsse sie auch noch für Kosten der Gehwegsanierung aufkommen. Sie fühlte sich gleich in zweifacher Art und Weise geschädigt.

Ein anderer Anlieger verstand nicht so recht, warum er nun für die hinter seinem Grundstück befindliche Wiese ebenfalls beitragspflichtig sei. Die erst letzte Woche neu erlassene Satzung regelt eine Beitragspflicht auch für sogenannte Hinterliegergrundstücke bei Identität des Eigentümers. Der Beitrag wird einmalig erhoben. Ende November 2016 hatte sich der Gemeinderat gegen die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen entschlossen, da zu ihrer Erhebung eine genaue Festlegung von Quartieren, etwa der gesamte Ortsbereich Erling, und deren detaillierte Kartierung notwendig geworden wäre. Bewohner müssten darüberhinaus über Jahre hinweg für Ausbaukosten im Quartier aufkommen.

© SZ vom 29.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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