Der Chef der neuen rechtspopulistischen Partei "Die Freiheit" arbeitet als Beamter - ausgerechnet in der Ausländerbehörde. Nun soll er versetzt werden.
Christian Jung ist bayerischer Landesvorsitzender der neuen Partei "Die Freiheit". Dazu wurde er gerade erst gekürt, im März war der 45-Jährige aus der Münchner CSU ausgetreten. Jung ist aber auch Beamter bei der Stadt München. Und dieser Umstand bereitet dem Rathaus Kopfzerbrechen.
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Christian Jung, Landeschef der Anti-Islamismus-Partei 'Die Freiheit', bei einer Veranstaltung Münchner Islamkritiker. (© Stephan Rumpf)
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Das liegt daran, dass der Landeschef einer Partei, die als rechtspopulistisch und islamfeindlich gilt, in der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferats (KVR) arbeitet und dort ausgerechnet zuständig ist für "aufenthaltsbeendende Maßnahmen", wozu auch Abschiebungen gehören. Diesen Job übt er seit Dezember 2004 aus, aber nicht mehr lange: Nach seiner Rückkehr, heißt es aus dem KVR, werde er an anderer Stelle eingesetzt.
Rückkehr deshalb, weil Jung krankgeschrieben ist, und das schon seit längerem. Trotzdem scheint er soweit fit zu sein, dass er sich für seine Partei an vorderster Stelle engagiert. Wie passt das zum Krankenstatus? Das fragt sich auch die Stadt und lässt Jungs Verhalten dienstrechtlich prüfen. Das sind Vorermittlungen des Personalreferats, erst dann sei laut einer Sprecherin klar, ob man ein Disziplinarverfahren einleite.
Unabhängig davon aber will das KVR den Beamten nicht mehr im Ausländeramt haben. Seine politische Überzeugung und die der Stadt passen nicht zusammen. Das wundert nicht, schließlich hat vor kurzem OB Christian Ude (SPD) ausdrücklich vor dem Gedankengut der "Freiheit" gewarnt: Das Miteinander in München dürfe nicht durch eine Partei gefährdet werden, "die auf die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen - insbesondere der Muslime - setzt".
Nun würde sich die Stadt schwer tun, die Zwangsversetzung des Beamten Jung mit dessen politischer Meinung zu begründen. Wenn es aber immer wieder Spannungen und Reibereien zwischen einem Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten gibt, wie es im Fall von Jung offenbar schon lange vor der Parteigründung der Fall war, kann der Beschäftigte offenbar ohne größere Hürden zum "Unterbringungsfall" werden. Das ist Behördenjargon für die Neubesetzung einer Stelle ohne Ausschreibung, wie es oft etwa nach Rückkehr aus der Elternzeit geschieht.
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Die neueste Antwort
Erschreckend mit welcher subtilen Form der Propaganda der SZ-Schreiber versucht, hier einen Beamten zu diffamieren. Gleichzeitig wird der Person auf sachlicher Ebene korrektes Handeln attestiert.
Beispiel 1:
"Diese Inhalte aber sind für Kritiker eindeutig rechtspopulistisch: In ihrem Wahlprogramm etwa fordert "Die Freiheit" "die konsequente Abschiebung von schwer straffälligen Ausländern"."
Fragen:
1.) Wer sind die "Kritiker" namentlich? Oder verwendet der Verfasser diesen Begriff als Synonym für sich selbst?
2.) Was soll daran "rechtspopulistisch" sein, wenn jemand "die konsequente Abschiebung von schwer straffälligen Ausländern" fordert? Wie kann etwas "rechtspopulistisch" sein, was sich als Forderung auf die Durchsetzung dessen bezieht, was mehrere deutsche Gerichte abschließend festgestellt haben (hier: Ausreisepflichtigkeit z.B. von schwer straffälligen Ausländern)?
3.) Welches Interesse hat der Verfasser, seine nicht genannten Kritiker oder das Gemeinwohl, dass eine auf dem Rechtsweg festgestellte Ausreisepflichtigkeit von schwer straffälligen Ausländern rechtswidriger Weise nicht durchgeführt wird? Solche Taten hinterlassen immer auch Opfer. Zählen die nicht?
Beispiel 2:
"...einer Partei, die als rechtspopulistisch und islamfeindlich gilt..."
Frage:
Was sind die Quellen für diese Aussage? Beispielsweise der Verfassungsschutz oder irgendeine Parteizentrale oder nur der Verfasser selbst oder...?
Beispiel 3
Der Münchner OB wird zitiert:
"Das Miteinander in München dürfe nicht durch eine Partei gefährdet werden, "die auf die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen - insbesondere der Muslime - setzt"."
Dieser Unfug mit dem der Münchner OB zitiert wird spricht auch Bände. Entweder der OB kann nicht unterscheiden zwischen "Muslimen" und "schwer straffälligen Ausländern" oder der Journalist hat hier genauso schlampig gearbeitet.
Schade SZ. Selten einen so schlechten Artikel gelesen. Von einer "Zeitung", bzw. einem Journalisten erwarte ich sachorientierte fundierte Berichterstattung und keine Demonstration persönlicher, verworrener ideologischer Standpunkte, die stimmungsmachend den Tenor des Artikels bestimmen. Die SZ selbst muss sich zurechnen lassen, dass der Leser davon ausgehen muß, dass es für die SZ redlich wäre, wenn Beamte nicht nach geltendem Recht handeln würden.
"Sie reden immer nur von Grundrechten - was ist eigentlich mit den Grundpflichten ?"
Na, dann nennen Sie doch mal solche Grundpflichten.
Aber die Grundrechte heißen Grundrechte, weil Sie jedem Menschen immer uneingeschränkt zustehen.
Die Grundrechte können sich nur gegenseitig einschränken...
"Erstere sollte man nur bekommen, wenn zweitere erfüllt werden - quid pro quo ..."
Das ist ein völlig falscher Ansatz. Gegen jede Idee und gegen jeden Grundsatz von Menschlichkeit und Vernunft.
Aber das sind ja eh nicht Ihre Stärken...
"... das wäre mal 'ne echte Revolution"
Das nennt mal wohl eher Konterrevolution oder Reaktion... Und wie jede Revolution würde auch diese natürlich ihre Kinder fressen - ziemlich schnell wohl...
"und würde die gesellschaftlichen Umgangsformen mit Sicherheit verbessern. Es gäbe nix umsonst ..."
Ja, jeder müsste für alles kämofen, es gäbe kein Miteinander mehr, nur noch gegeneinander... Jeder denkt an sich...
Was wäre da jetzt genau die Verbesserung?
Das wäre das Ende der Gesellschaft...
Sie reden immer nur von Grundrechten - was ist eigentlich mit den Grundpflichten ?
Erstere sollte man nur bekommen, wenn zweitere erfüllt werden - quid pro quo ...
... das wäre mal 'ne echte Revolution und würde die gesellschaftlichen Umgangsformen mit Sicherheit verbessern. Es gäbe nix umsonst ...
""Wenn eine ANschauung einer Person die Würde einer anderen verletzt, dann geht die Würde vor."
... und genau damit untergraben Sie die Meinungsfreiheit."
FALSCH:
Von den Grundrechten ist die unantastbare Menschenwürde die höchste.
Erst danach kommt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Das heißt im Klartext: Das Recht auf die unantastbare Menschenwürde kann völlig zurecht das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken.
Wäre dem nicht so, könnte zum Beispiel Beleidigung und Volkverhetzung keine Straftatbestände sein.
"Wenn eine ANschauung einer Person die Würde einer anderen verletzt, dann geht die Würde vor."
... und genau damit untergraben Sie die Meinungsfreiheit. Denken Sie nur an eine dauerbeleidigte Trachtengruppe in unserem Land, die dieses Denken regelmäßig ausnutzt und laut "Rassismus" brüllend ihren Forderungen stets Nachdruck verleiht.
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