Skandal am Isarufer:Die Nackten und die Spanner

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Gravierende Störung der öffentlichen Ordnung: Weil es nicht immer beim Sonnenbaden bleibt, sind die Nudisten in der Pupplinger Au plötzlich wieder ein Thema.

Matthias Köpf

Schon der junge Edmund Stoiber hat 1974 in einer seiner ersten Landtagsinitiativen versucht, die Nacktbader aus der Pupplinger Au nahe Wolfratshausen zu verjagen. Das misslang, und viele der Nackerten sind immer noch da und haben sich über die Jahre neben einem gewissen Gewohnheitsrecht teils auch eine widerstandsfähige Lederhaut erworben.

Ansonsten haben sich die Zeiten zwar geändert, für einen Aufreger ist das Treiben in der Au aber immer noch gut. Der Vorsitzende der Jungen Union Wolfratshausen, Christian Brunnhuber, hat den Landrat des Kreises Bad Tölz-Wolfratshausen in einem offenen Brief jetzt jedenfalls aufgefordert, der gravierenden Störung der öffentlichen Ordnung in der Au endlich ein Ende zu setzen.

Die Kleiderlosigkeit der von Landrat Josef Niedermaier so genannten "Altnudisten" steht zwar in Widerspruch zur Bayerischen Badeordnung von 1993, doch deswegen lässt auf diese Art von Nackerten heutzutage nicht einmal mehr die Junge Union etwas kommen. Brunnhuber hat bei seiner von den Boulevardmedien dankbar aufgegriffenen Initiative vielmehr diejenigen im Blick, die nicht nur an sexueller Entfaltung in freier Natur Gefallen finden, sondern auch daran, sich dabei von anderen beobachten zu lassen.

Solche Menschen treffen sich seit einigen Jahren oft erst im Internet und dann nahe einem bestimmten Parkplatz am rechten Isarufer bei Ascholding. Das wiederum zieht in Bayern gemeinhin als Spanner bezeichnete Neugierige an, stößt aber die meisten Aubesucher ab. Die fühlen sich von den Akteuren und deren Zuschauern gleichermaßen belästigt.

Das Problem beschäftigte 2004 sogar den damaligen Innenminister Günther Beckstein, der ein "polizeiliches Maßnahmenkonzept" samt Bereitschaftspolizei und Reiterstaffel erstellen ließ. Die Polizei sei dort ohnehin ständig präsent, versicherten am Donnerstag der Landrat und der zuständige Inspektionsleiter. Rechtlich gehöre zu einer Störung der öffentlichen Ordnung aber auch jemand, der sich gestört fühle und das am besten sofort melde, um die Täter stellen zu können. Denn so sind die nackten Fallzahlen geringer als die Aufregung: Seit 2006 wurden in der Au 28 einschlägige Straftaten registriert und elf davon aufgeklärt.

© SZ vom 17.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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