Schwerer Unfall:Polizei fahndet nach Gaffern von der Landwehrstraße

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  • Die Polizei will die Gaffer des schweren Unfalls an der Landwehrstraße zur Rechenschaft ziehen.
  • Juristisch besteht die Möglichkeit, gegen Schaulustige wegen unterlassener Hilfeleistung vorzugehen.

Von Thomas Schmidt, München

Noch immer sind viele entsetzt: Die Einsatzkräfte der Polizei, die nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Landwehrstraße Dutzende Gaffer von den Autowracks vertreiben mussten. Ein Wagen lag zerbeult auf dem Dach, drei Menschen waren schwer verletzt worden. Auch zahlreiche Leser der SZ reagierten in Briefen und im Internet empört auf die Meute Schaulustiger.

"Was stimmt nur mit diesen Leuten nicht?", fragen sich viele - und fordern zum Teil vehement härtere Strafen. Bis zu 250 Neugierige hatten sich laut Schätzungen der Polizei um die zerstörten Autos versammelt, viele von ihnen fotografierten und filmten die Schwerverletzten, bevor die Rettungskräfte eintreffen konnten. "Die Kollegen waren sprachlos", berichtet Polizeisprecher Christoph Reichenbach. "So etwas haben sie wirklich noch nie erlebt."

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In München ist Gaffen in diesem Ausmaß ein trauriger Einzelfall

Noch nie erlebt - darin liegt zumindest ein kleiner Trost. Laut dem erfahrenen Polizisten war das, was sich am Mittwochmittag nahe dem Hauptbahnhof abspielte, eine Ausnahme, für Münchner Verhältnisse ein trauriger Einzelfall. Im Gegensatz zur Autobahn, wo Schaulustige fast schon regelmäßig die Arbeit der Rettungskräfte behindern, gebe es in der Stadt praktisch nie Probleme mit skrupellosen Sensationsgeiern. Das bestätigt auch die Feuerwehr: "Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Gaffer den Einsatz aktiv behindert hätte," sagt Sprecher Stefan Osterloher.

Die Polizei will sich nun im Internet umschauen auf der Suche nach Personen, die die Bilder vom Mittwoch ins Netz gestellt haben. Man sei dafür "sensibilisiert", heißt es aus dem Präsidium. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) bietet durchaus Möglichkeiten, juristisch gegen Schaulustige vorzugehen. Weitläufig bekannt ist die "unterlassene Hilfeleistung". Wer bei Unglücksfällen lieber Fotos knipst, als den Notleidenden zu helfen, der kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt, wenn man eine dritte Person, beispielsweise einen Sanitäter, bei der Hilfe behindert. Zudem ist es grundsätzlich verboten, Verletzte zu fotografieren oder zu filmen.

Paragraf 201a regelt die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen": Wer Aufnahmen herstellt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, macht sich strafbar. Wer sich darüber hinwegsetzt, dem drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen - beispielsweise im Internet -, oder auch nur die Weitergabe an Dritte ist ebenfalls illegal. Laut Polizei haben Gaffer am Mittwoch die Verletzten durch die Autoscheiben hindurch mit ihren Smartphones fotografiert. Wenn Fahnder ihnen auf die Spur kommen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen.

© SZ vom 24.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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