Psychiater vor Gericht:Verhandlung ist geplatzt

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Er soll von einer suchtkranken Staatsanwältin Sex gegen Drogen gefordert haben. Nun ist die Verhandlung gegen den Münchner Gerichtspsychiater gescheitert - weil der Angeklagte sich beim Baden verletzt hat.

Von Andreas Salch

Der Prozess gegen den Münchner Gerichtspsychiater Thomas Sch., der von einer medikamentenabhängigen Staatsanwältin Sex gegen Pillen gefordert haben soll, ist geplatzt. Der 59-Jährige ist zum vorläufig letzten Verhandlungstag an diesem Freitag nicht vor der 1. Strafkammer am Landgericht München II erschienen.

Nach Angaben seiner Anwälte ist Sch. bei einem Badeunfall auf Teneriffa verunglückt. Zum Auskurieren seiner Beschwerden befinde sich ihr Mandant derzeit in einer Privatklinik in Puerto de la Cruz. Das gesamte Verfahren muss nun laut Strafprozessordnung noch einmal von vorne beginnen. Hinzu kommt noch, dass einer der beiden Schöffen in dem seit Mitte November vergangenen Jahres laufenden Prozess ab kommenden Montag für längere Zeit nicht zur Verfügung steht. Nach derzeitigem Stand muss sich Thomas Sch. im Sommer erneut dem Verfahren stellen.

Versuch "sich dem Verfahren zu entziehen"

Laut einem vagen und sich zum Teil sogar widersprechenden Arztbericht, den die Verteidiger dem Gericht vorlegten, erlitt Sch. beim Baden im Meer eine nicht näher beschriebene Verletzung an der Wirbelsäule. Eine von den Richtern hinzugezogene Sachverständige sagte, laut Diagnose ihres spanischen Kollegen sei der Angeklagte nicht schwer verletzt und hätte wohl durchaus mit einem Flugzeug transportiert werden können. Die in dem Bericht beschriebenen Beschwerden des Angeklagten beruhten lediglich auf dessen "subjektiven Angaben", sagte die Sachverständige. Das Schreiben des spanischen Arztes stelle also nurmehr eine "Verdachtsdiagnose".

Die Richter der 1. Strafkammer fühlten sich durch das Verhalten von Thomas Sch. und dessen Anwälten brüskiert. Der Badeunfall ereignete sich nämlich bereits am Montag dieser Woche. Den ärztlichen Bericht legten sie jedoch erst an diesem Freitag dem Gericht vor. Richter Martin Rieder sagte, es sei vermutlich ein Fehler der Kammer gewesen, dass "wir den Angeklagten nicht haben einsperren lassen". Staatsanwalt Florian Gliwitzki sah in dem Arztbericht den Versuch von Thomas Sch., "sich dem Verfahren zu entziehen". Dass die Richter der 1. Strafkammer gegen den 59-Jährigen nach seiner Genesung nun Haftbefehl erlassen, ist jetzt nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich.

© SZ vom 21.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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