Prozess um Verbeamtung einer Lehrerin:Guter Unterricht - aber die Lehrerin war zu schwer

Ihr Unterricht ist tipptopp, doch die Regierung von Oberbayern lehnte die Verbeamtung einer Lehrerin zunächst ab, weil ihr Body-Mass-Index zu hoch war. Wieso die Regierung doch noch einlenkte.

Ekkehard Müller-Jentsch

Sie kann gut mit Jugendlichen umgehen, und ihr Unterricht ist tipptopp. Aber die Figur! Die Regierung von Oberbayern stieß sich an der Leibesfülle einer Pädagogin und wollte sie deshalb nicht zur Beamtin auf Lebenszeit ernennen. Vor dem Verwaltungsgericht München kam am Mittwoch allerdings überraschend die Wende: Die Bewertung des Körpergewichts liegt aktuell nun innerhalb der geforderten Parameter. Das ist allerdings kein Diät-Wunder - die Frau hat vielmehr erst vor wenigen Monaten ihre Tochter Felizia zur Welt gebracht.

Übergewicht

Einer Lehrerin wurde die Verbeamtung verweigert. Nun liegt sie mit 89 Kilo knapp innerhalb der akzeptierten Grenze.

(Foto: dpa)

Die Fachlehrerin unterrichtet an einer Mittelschule Technik, Wirtschaft und Kunst. Als die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anstand, winkte ein Arzt des Gesundheitsamtes die Frau durch: alles in Ordnung. In den neunziger Jahren wäre die Lehrerin als "mollig" oder "vollschlank" angesehen worden - vielleicht mit der Ermahnung ihrer Ärzte, ein paar Pfunde abzuspecken.

Doch in diesem Fall meldete der Schulrektor Bedenken an: Fachlich sei zwar alles gut, doch die Kollegin habe "augenscheinlich" erhebliches Übergewicht. Die Regierung von Oberbayern griff diesen Hinweis auf und legte die Gesundheitsakte der Frau der medizinischen Untersuchungsstelle im Haus vor.

Untersucht wurde die Lehrerin dort allerdings nicht, sagte sie nun nach ihrer Verhandlung im Verwaltungsgericht. Vielmehr habe sie mit einem Arzt dort nur telefonischen Kontakt gehabt. Sie habe ihm mitgeteilt, dass sie schwanger sei und deshalb zugelegt habe. Über seine Antwort regt sie sich heute noch auf: Gewichtszunahme wegen Schwangerschaft sei doch nur eine Ausrede für zu viel Essen.

Knapp innerhalb der akzeptierten Grenze

Die Frau ist 1,70 Meter groß und wog vor ihrer Schwangerschaft 88 Kilo. Damit lag sie in dem Body-Mass-Index-Bereich, den der Freistaat angehenden Beamten gerade noch zubilligt: BMI 30. Während der Schwangerschaft ging der Wert jedoch auf 35 hoch. Deshalb wollte ihr die Regierung die Probezeit verlängern. Die Frau befürchtete nun, nicht Beamtin werden zu dürfen. Durch ihren Rechtsanwalt Udo Volpert ließ sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen: gegen die Probezeit-Verlängerung und auf Übernahme in den Staatsdienst.

Doch kaum hatte der Vorsitzende der 5. Kammer die Verhandlung eröffnet, erklärte die Prozessvertreterin der Regierung zur Überraschung aller: "Wir werden Sie übernehmen." "Die Normabweichung wurde also erfreulich bereinigt?", fragte der Richter. "Ja", lautete die Antwort. Nach einem neuen Gesundheitszeugnis liegt die Frau mit 89 Kilo knapp innerhalb der akzeptierten Grenze.

Damit war der Fall allerdings noch nicht beendet. Denn wer sollte jetzt die Prozesskosten von zusammengerechnet mehr als 5800 Euro bezahlen? Das Gericht erklärte der Lehrerin, dass sie den Teil des Verfahrens, in dem sie gegen die Probezeitverlängerung geklagt hat, voraussichtlich verloren hätte. Denn bei BM-Index 30 dürfe der Dienstherr das auf jeden Fall, meinte der Vorsitzende.

Es bestehe nämlich ein statistisch erhöhtes Risiko für spätere chronische Krankheiten, häufige Fehlzeiten oder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit. Das entspreche auch der ständigen Rechtsprechung dieser Kammer. Rund 2000 Euro werden deshalb an der Lehrerin hängenbleiben, den Rest trägt die Staatskasse.

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